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Soforthilfe des Landes für Privathaushalte freigegeben

Wer als Privatperson durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten ist, kann jetzt eine kurzfristige Unterstützung erhalten. Als Mitglied das Haushaltsausschusses des Landtags habe ich heute den Weg für die entsprechende Förderrichtlinie des Niedersächsischen Umweltministeriums mit frei gemacht. Anträge für die Nothilfen können beim Landkreis gestellt werden. Dank der Krisen-Vorsorge des Finanzministeriums ermöglicht die Akuthilfe-Richtlinie Auszahlungen schon vor Beschluss eines Nachtragshaushalts, in dem weitere Hilfen z. B. für betroffene Unternehmen und Landwirtschaft enthalten sein werden.

Jetzt geht es im ersten Schritt darum Menschen in akuter Not zu helfen, die etwa ihre Möbel ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Mit dem Nachtragshaushalt, den wir Anfang Februar beschließen, werden weitere Hilfen, Gelder für die Schadensbeseitigung z. B. bei der Infrastruktur und Hochwasserschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Hinweise, dass ensprechende Bedarfe vorhanden sind, hatte ich zuvor in meinem roten Rucksack mit nach Hannover genommen. Niedersachsen hält zusammen und hilft. Einen großen Dank einmal mehr an die Feuerwehren, das THW und alle weiteren Einsatzkräfte für ihre herausragende Leistung in den vergangenen Wochen!

Analog zum Hochwassergeschehen von 2017 wird es daher eine kurzfristige und unbürokratische Soforthilfe als Billigkeitsleistung geben. Diese gilt nur für Privatpersonen und noch nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur, landwirtschaftlichen Flächen die erst noch erhoben werden müssen. Die Soforthilfe wird betroffenen Privathaushalten gewährt, um eine „vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen“, heißt es in der Richtlinie.

Ist – etwa beim Hausrat – ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden, soll eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen kann ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden. Auch können in besonderen Härtefällen Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen sind grundsätzlich nicht rückzahlbar.

Privathaushalte im Einzugsgebiet aller betroffenen Gewässer können Anträge stellen, darunter Weser, Aller und Wümme. Unter hochwasserbedingte Schäden fallen lt. Richtlinie Schäden „durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“.

Die Anträge auf Soforthilfe können bis zum 22.03.2024 schriftlich gestellt werden. Bewilligungsstellen sind die von dem Hochwasserereignis betroffenen örtlich zuständigen Landkreise. Die Verwendung der Hilfen ist später durch Quittungen bzw. Rechnungen für Dienstleistungen zu belegen. Für den Fall, dass das Land den Betroffenen später weitere Zahlungen gewährt, werden die Nothilfen angerechnet.

Die Richtlinie mit dem Antrag auf Soforthilfe kann hier heruntergeladen werden.

 

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Energiewende, Fachkräftebedarf und Meisterprämie standen bei Köster Bedachung im Mittelpunkt

Bei Köster Bedachung in Achim standen die Energiewende, der Fachkräftebedarf und die Meisterprämie im Mittelpunkt, als ich mir gemeinsam mit Achimer Ratsmitglieder vor Ort einen Eindruck von dem Familienunternehmen verschafft habe. Es freute uns, dass das Unternehmen jedes Jahr ausbildet und so dem Fachkräftemangel selbst aktiv entgegenwirkt. Auch dass Köster Bedachung verschiedene Projekte zur Mitarbeiterbindung durchführt, kam gut an.

Der Geschäftsführer Thomas Köster berichtete, dass für den Einbau von Photovoltaik Anlagen (PV) oft eine Zusammenarbeit mit externen Energieberatern sinnvoll ist, um von verfügbaren Förderungen zu profitieren. Ratsmitglied Herfried Meyer wies darauf hin, dass „eine Maßnahme bis zu 100% abgeschrieben werden kann, wenn ein Energieberater die Maßnahme befürwortet.“ Auf Nachfrage nach den Möglichkeiten von Solarziegeln und Indachanlagen, gab der Geschäftsführer zu bedenken, dass diese derzeit im Vergleich noch teurer bei geringerem Wirkungsgrad seien, jedoch aufgrund des geringeren Gesamtgewichts im Zuge einer Dachsanierung in Betracht kommen können. Mit in meinem roten Rucksack für den Landtag nahm ich den Wunsch nach einem Abbau unnötiger Bürokratie. Ausdrücklich würdigten Ratsmitglied Herfried Meyer und ich die enge Verbundenheit zur freiwilligen Feuerwehr und das hohe ehrenamtliche Engagement der Familie Köster.

Im Rahmen des Besuchs machte ich darauf aufmerksam , dass das Land die Meisterprämie im Handwerk bis 2026 verlängert hat. Uns geht es darum, Karrieren im Handwerk verlässlich noch attraktiver zu machen und so das Handwerk zu stärken.  In den Jahren 2024 bis 2026 stehen hierfür Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr bereit. Die Prämie kann voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der NBank beantragt werden. Mit der „Meisterprämie im Handwerk” können Handwerksmeisterinnen und -meister nach dem Bestehen ihrer Prüfung auch in den kommenden Jahren eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten. Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben und stellt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk dar. Entscheidend für einen Antrag ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses.

Weitere Informationen zur Meisterprämie sind abrufbar bei der Förderbank des Landes Niedersachsen, der NBank unter www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Meisterprämie-im-Handwerk.html

 

 

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Gemeinsam für eine bessere Unterbringung der Polizei an einem Verdener Standort

Wie kann eine bessere Unterbringung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz durch die Zusammenführung der Verdener Polizeistandimmobilien an einem Standort gelingen? Um gemeinsam Antworten auf diese Frage zu entwickeln, hatte ich den Staatssekretär Stephan Manke aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und Bürgermeister Lutz Brockmann in die Polizeiinspektion Verden/Osterholz eingeladen.

Die Leiterin der Polizeiinspektion Antje Schlichtmann stellte dar, dass die Polizeiinspektion derzeit auf vier Standorte in Verden verteilt ist, was zu vielen organisatorischen Nachteilen führt. So ist zum Beispiel derzeit kein direkter Austausch zwischen Ermittlungs- und Einsatzbereich möglich. Der Arbeitsaufwand für Logistik ist aufgrund der unterschiedlichen Standorte sehr hoch, da z. B. Lagermöglichkeiten aufgeteilt werden müssen. Um den steigenden Raumbedarf abzudecken, wäre sogar eine Anmietung einer fünften Liegenschaft notwendig. Bei einer Erweiterung an einem bereits bestehenden Standort ist es hingegen möglich, den Raumbedarf zu bündeln. Bürgermeister Lutz Brockmann führte aus, dass der Bebauungsplan auf dem oder um das Grundstück „Burgfeld 6“ noch Potenzial für die Erweiterung des Polizeistandorts böte. Im Gespräch wurden konkrete Schritte vereinbart, wonach zunächst der Raumbedarfsplan der Polizei Verden vom Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften geprüft wird. Daraufhin wird die Polizeidirektion das Vorhaben beim Innenministerium beantragen, bevor wieder das Landesamt für Bau und Liegenschaften am Zug sein wird. “Bei der Unterbringung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz gibt es Luft nach oben. Diesen Handlungsbedarf gehen wir jetzt an,“ war ich mir mit Staatssekretär Stephan Manke einig.

 

Zum vollständigen Artikel in der Kreiszeitung geht es hier entlang.

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Mehr Geld für Breitband und die Sanierung von Landesstraßen und Radwegen

Zahlreiche Anliegen, die mir in den vergangenen Monaten in meinem roten Rucksack für den Landtag mitgegeben worden sind, konnte ich als Mitglied im Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen nun im Änderungsantrag der niedersächsischen Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2024 verankern:

Dazu zählen 50 Millionen Euro, die in die weitere Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus durch das Land fließen. Bis zu weitere 70 Millionen Euro wird das Wirtschaftsministerium durch Umschichtungen bereitstellen, das konnte Minister Olaf Lies erreichen. Alle beim Land bis zum Stichtag 15.10.2023 eingereichten und vom Bund bewilligten Anträge auf Breitbandförderung wird das Land wie bisher mit 25 Prozent bezuschussen. Leider hat der Landkreis Verden zum Stichtag noch keinen Förderantrag gestellt. Das sollten wir so schnell wie möglich nachholen, auch wenn das nur eine Chance aber keineswegs eine Garantie ist, noch von den bis zu 120 Millionen Euro profitieren zu können. Investitionen in den Breitbandausbau stärken unsere Infrastruktur maßgeblich und machen sie zukunftsfester.

Mit insgesamt 5 Millionen werden die Haushaltsansätze für die Landesstraßen und die Sanierung von Radwegen entlang von Landesstraßen weiter verstärkt, so dass 2024 insgesamt knapp 110 Millionen Euro über das Investitionsbudget des Landesstraßenbauplafonds verfügbar sein werden (in 2023 waren es knapp 82 Mio. Euro). Für diese zusätzlichen Gelder habe ich mich nicht nur als örtliche Abgeordnete, sondern auch als verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion intensiv eingesetzt. Ich werde nun Druck machen, dass auch die Menschen im Landkreis Verden davon konkret profitieren beispielsweise durch eine Sanierung des Radweges entlang der Landesstraße 155 zwischen Völkersen, Dahlbrügge und Holtebüttel.

Auch mit der Bereitstellung zusätzlicher Gelder für das von Kreisverdener Kommunen mehrfach in Anspruch genommene Förderprogramm ‚Zukunftsräume‘, für das vom Verein NEUA genutzte und den Landfrauen unterstütze Programm ‚Transparenz schaffen‘ und mit zusätzlichen Geldern für die Direktvermarktung tragen wir dazu bei, ländliche Räume zukunftsfest zu machen. 5 Millionen zusätzlich für die European Medical School sollen dazu beitragen, dass perspektivisch noch mehr junge Menschen dort Medizin studieren und später als Ärztinnen und Ärzte arbeiten können als bisher.

Wichtig für unsere Demokratie sind außerdem ein lebendiges Vereinsleben und eine starke Polizei. Deswegen nehmen wir eine Millionen Euro in die Hand um künftig landesseitig die GEMA-Kosten für Vereine zu tragen und Ehrenamtlichen so das Leben zu erleichtern. Bisher gab es da nur für Sportvereine eine Lösung. Die Digitalisierung der Kommunikation der Polizei unterstützen wir mit 2 Millionen Euro zusätzlich; weitere Gelder dafür wird Ministerin Daniela Behrens dafür umschichten.

 

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Meisterprämie im Handwerk wird fortgeführt

Ich freue mich, dass die Meisterprämie im Handwerk auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird und in den Jahren 2024 bis 2026 dafür Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr eingeplant sind. Mit der Fortsetzung der Meisterprämie geht es uns darum, Karrieren im Handwerk verlässlich noch attraktiver zu machen und so das Handwerk zu stärken. Landesweit konnten seit September 2017 über 12.000 Handwerksmeisterinnen und -meister von der Förderung profitieren.

Die neue Prämie kann voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der NBank beantragt werden. Mit der „Meisterprämie im Handwerk” können Handwerksmeisterinnen und -meister nach dem Bestehen ihrer Prüfung auch in den kommenden Jahren eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten. Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben. Sie stellt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk dar. Entscheidend ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses.

Für die aktuelle, auslaufende Richtlinie gilt, dass alle diejenigen, die ihre Meisterprüfung bis einschließlich 30. Juni 2023 abgeschlossen haben (maßgeblich ist das Datum auf dem Meisterprüfungszeugnis), bis zum 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr, einen Antrag auf Förderung stellen können. Das Kundenportal der NBank wird bis dahin noch für Anträge nach der bisherigen Richtlinie geöffnet sein.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie bei der NBank unter https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Meisterprämie-im-Handwerk.html#aufeinenblick

 

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Kreiszeitung: „Auf die Alltagssorgen der Menschen hören“

Am 03.09.2023 berichtete die Kreiszeitung über das gemeinsame Sommerfest des Ortsvereins Verden und der Kreis-SPD am Lugenstein in Verden, zu dem wir Lars Klingbeil als Gast begrüßen konnten.

Zum vollständigen Artikel geht es hier entlang.