Mein Bürgerbüro ist bis einschließlich 13.9.2024 urlaubsbedingt nur bis 14 Uhr besetzt. Ab dem 16.9.24 ist das Bürgerbüro wieder zu den üblichen Uhrzeiten erreichbar.
Kategorie: Landtag
Auch Vereine können von den Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden profitieren.
Für den Zusammenhalt und unser alltägliches Miteinander ist das Vereinsleben vor Ort unverzichtbar. Nachdem sich vom Hochwasser betroffene Kreisverdener Vereine im Winter an mich gewandt hatten, habe ich mich daher dafür eingesetzt, dass auch Vereine Hochwasserhilfe erhalten können. Berücksichtigt werden Vereine vom Land jetzt als soziale Infrastruktur bzw. Sportinfrastruktur. Als solche können sie Hochwasserhilfe für öffentliche Infrastruktur erhalten. Vereine können entsprechende Anträge bei ihrer örtlichen Kommunen einreichen, welche die Zuwendungen dann weiterleiten.
Vom Hochwasser betroffene Kommunen, Verbände und Vereine erhalten über die Homepage der NBank als Bewilligungsstelle weitere Informationen.
Für den Antrag sind Dokumentationen der Schäden (z. B. durch Fotos und entsprechende Sachbeschreibungen) und schriftliche Unterlagen (z. B. Kostenvoranschläge für Reparaturen und Nachweise der Anschaffungs- und Herstellungskosten und Rechnungen) vorzulegen. Diese müssen klar, spezifisch und aktuell sein. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen (Personal- und Sachleistungen) des Antragstellers.
Für Rückfragen steht auch mein Bürgerbüro unter Doerte.Liebetruth@nullLT.Niedersachsen.de oder von 9 bis 15 Uhr unter 04231/9708720 zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Das sog. Weihnachtshochwasser 2023/2024 hat zum Teil schwere Schäden auch in Bereichen der öffentlichen Infrastruktur verursacht. Im Rahmen eines Nachtragshaushaltes hat die Niedersächsische Landesregierung insgesamt rund 111 Mio. Euro zur Beseitigung von Schäden und für Investitionsmaßnahmen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt. Für die Schadensbeseitigung an der öffentlichen Infrastruktur sind zunächst 18 Mio. Euro eingeplant. Das Land unterstützt grundsätzlich mit bis zu 80 %.
Einnahmen -Ausgabenübersicht als xls
Produktinformation-Hochwasserhilfe-2023-öffentliche-Infrastruktur
Für vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene Landwirtinnen und Landwirte weise ich auf eine wichtige Frist hin: Noch bis zum 3. September können vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene landwirtschaftliche Unternehmen Hilfeleistungen des Landes bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragen. Leider ist in diesem Fall noch ein Versand der Antragsunterlagen per Post erforderlich; der 3. September ist das Datum, an dem die Antragsunterlagen bei der LWK angekommen sein müssen.
Das „Weihnachtshochwasser“ hatte um den Jahreswechsel herum und im Januar beträchtliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Verden, z. T. auch an Gebäuden und Inventar angerichtet. Die Richtlinie über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024“ legt fest, was bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/ abrufbar. Die LWK hatte die Landwirtinnen und Landwirte bereits im Winter informiert, dass und wie die Schäden dokumentiert werden müssen.
Gerade im Landkreis Verden hat das Weihnachtshochwasser leider viele landwirtschaftliche Betriebe stark getroffen. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass das Land Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte steht. Der Niedersächsische Landtag hat mit meiner Unterstützung durch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen für diese und andere Hilfsmaßnahmen geschaffen.
Wer einmal eine Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags in Hannover miterleben und dort mit mir ins Gespräch kommen möchte, hat das nächste Mal am Mittwoch, den 28.08.2024 Gelegenheit dazu. Dann lade ich Interessierte aus den Landkreisen Verden und Rotenburg ein, den Niedersächsischen Landtag in Hannover zu besuchen. Dort können die Gäste von der Besuchertribüne aus eine Plenarsitzung verfolgen und im Anschluss daran mir im persönlichen Gespräch Ideen und Anregungen mit auf den Weg geben. Außerdem wird es Gelegenheit geben nachzufragen nach Anliegen, die ich bereits in meinem roten Rucksack mitgenommen habe in die Landespolitik.
Nach dem Besuch des Landtages besteht die Möglichkeit Hannover zu erkunden und zum Beispiel ein Museum zu besuchen oder durch die Innenstadt Hannovers zu bummeln. Die An- und Abreise erfolgt mit dem Zug.
Wer sich anmelden möchte, hat dazu ab sofort die Möglichkeit unter mail@nulldoerte-liebetruth.de oder telefonisch unter 04231/9708720 (Mo.-Fr. 9-15 Uhr). Wenn es mehr Anmeldungen gibt, als Plätze vorhanden sind, können diejenigen am 28. August den Landtag besuchen, die sich zuerst angemeldet haben.
Wie ich aus dem niedersächsischen Wirtschafts- und Bauministerium erfahren habe, erhält Achims nördliche Innenstadt 500.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung. Dadurch kann die Lebensqualität in der Stadt weiter verbessert und Achim zukunftsfähiger gestaltet werden. Das Städtebauförderungsprogramm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” stellt Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in den Mittelpunkt integrierter Stadtentwicklung.
Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit dem Bund jeweils zur Hälfte die nachhaltige Entwicklung und Erneuerung von Städten und Gemeinden mit rund 122 Millionen Euro. Zusammen mit den zusätzlichen Einnahmen und dem Eigenanteil der Kommunen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 185 Millionen Euro. Mit dem Städtebauförderungsprogramm 2024 setzt Niedersachsen ein starkes Zeichen für eine nachhaltige, zukunftsfähige und klimagerechte Stadtentwicklung. Die Kommunen werden durch die Ämter für regionale Landesentwicklung über die Förderungen unterrichtet, und die Mittel werden anschließend von der NBank bewilligt.
Hintergrund:
Für die Kommunen ist die Städtebauförderung ein unverzichtbares Instrument, um verschiedene städtebauliche Herausforderungen zu bewältigen. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel stehen dabei im Vordergrund. Die Fördermittel tragen insbesondere dazu bei, die Städte und Gemeinden widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Durch die Schaffung von Flächen für die Versickerung, Retention und Verdunstung von Regenwasser wird das Kanalnetz entlastet und die Gefahr von Überschwemmungen reduziert. Mulden-Rigolen-Systeme und versickerungsfähige Verkehrs- und Pflasterflächen ermöglichen es beispielweise, das Regenwasser vor Ort zu speichern und langsam wieder abzugeben. Durch Verdunstungskühlung bei der Versickerung trägt dies zudem zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Der weitere Ausbau von Grünflächen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Pflanzung von Bäumen verstärken diesen Effekt noch.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil und die SPD- Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth haben gute Neuigkeiten: Rotenburg erhält 1.200.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung. Mit den Mitteln, die zu gleichen Teilen vom Bund und Land getragen werden, werde die Stadt weiterentwickelt, macht Klingbeil deutlich. Dies mache die Stadt nicht nur schöner, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger auch lebenswerter und besser, sind sich Klingbeil und Liebetruth einig.
Die Fördermittel sollen in Rotenburg in Höhe von 800.000 Euro laut Klingbeil in den Bereich der “Lebendigen Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne” investiert werden. Das Ziel der Städtebauförderung für die lebendigen Zentren sei es, Stadt und Ortskerne zu attraktiven und vielseitigen Standorten für Arbeiten, Wirtschaft, Wohnen, Bildung und Kultur weiterzuentwickeln. Weitere 400.000 Euro sollen in das Wohngebiet auf dem Loh in den Bereich des sozialen Zusammenhalts fließen, um die Wohn- und Lebensqualität zu stärken. Torsten Oestmann, Bürgermeister der Stadt Rotenburg, freut sich über die finanzielle Zusage aus Berlin und Hannover: “Wir haben einiges vor in nächster Zeit – ich bin sehr dankbar für diese Unterstützung!”.
Lars Klingbeil hat sich in Berlin für eine Zusage der Fördermittel in Rotenburg stark gemacht und weiß um die Notwendigkeit der Mittel: “Für die Kommunen ist die Städtebauförderung ein wichtiges Instrument, um verschiedene Herausforderungen, z.B. den Klimawandel, zu bewältigen”.
Der Bund fördert gemeinsam mit dem Land Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderungsprogramm 2024 jeweils zur Hälfte nachhaltige Entwicklung und Erneuerung von Städten und Gemeinden mit rund 122 Millionen Euro.
Am 27.06.2024 berichtete die Kreiszeitung über das gemeinsame Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft zur Reform der Niedersächsischen Bauordnung für die ich mich eingesetzt habe. Dadurch werden die gesetzliche Anforderungen für Baumaßnahmen gesenkt.
Zum vollständigen Artikel geht es hier entlang.
Die Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth und der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil begrüßen, dass die Landesregierung Niedersachsen das Theater Metronom in Hütthof mit 25.000 Euro im Rahmen der Spielstättenförderung für professionelle freie Theater unterstützt. Das besondere Theater aus Visselhövede, das in diesem Jahr 30 Jahre alt wird, hatte bereits in den Vergangenheit von der Spielstättenförderung profitiert. Die beiden SPD-Politiker hatten sich auch in diesem Jahr für eine Fortsetzung der Förderung für das Theater Metronom eingesetzt. “Das Theater Metronom ist aus dem kulturellen Leben im Landkreis Rotenburg nicht wegzudenken. Wir freuen uns, dass die Landesregierung die Arbeit des Theaters auch in diesem Jahr fördert und wertschätzt” sagten Dörte Liebetruth und Lars Klingbeil.
Das vom Niedersächsischen Landtag in dieser Woche geänderte Kindertagesstättengesetz entlastet ab August, wenn das neue Kita-Jahr startet, auch Kindertagesstätten im Landkreis Verden. Von Eltern war ich zuvor auf die Auswirkungen des Erziehermangels in den Kitas aufmerksam gemacht worden, von Kita-Fachkräften auf schwierige Arbeitsbedingungen angesichts dieser Kita-Krise.
Das im April eingebrachte und diese Woche verabschiedete Gesetz zur Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) hilft, kurzfristig die angespannte Situation in den niedersächsischen Kindertagesstätten zu verbessern, für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung zu sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit zu gewährleisten. In den Vorjahren war es mir auf Anregungen aus der Region hin gelungen in Zusammenarbeit mit der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Bildung auf Landesebene, das Schulgeld für die Erzieherausbildung und die Kindergartengebühren abzuschaffen und mit Stufenplänen den Weg zur dritten Kraft in Krippengruppen und später erste Schritte in Richtung dritter Kraft in Kita-Gruppen einzuschlagen.
Bei einer Veranstaltung in Achim, zu der ich und die SPD-Arbeitsgemeinschaft Nord-Niedersachsen gemeinsam eingeladen hatten, diskutierten die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für frühkindliche Bildung Corinna Lange und die ich kürzlich gemeinsam mit Erzieherinnen, Eltern, Großeltern und Ratsmitgliedern, was zu tun ist, um die Lage an den Kitas zu verbessern. Corinna Lange, selbst Sozialassistentin und mehrfache Mutter, machte deutlich: „Gerade die KiTa-Jahre sind von entscheidender Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Daher sollten wir uns immer die Frage stellen: Wie bekommen wir Verlässlichkeit und Qualität mit der nötigen Flexibilität in der Betreuung zusammen? Fehlende Fachkräfte sind aktuell die größte Herausforderung für die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Hier setzt das Gesetz an.“ Dabei seien drei Bereiche besonders hervorzuheben:
Erstens mussten bisher mitunter ganze Kita-Gruppen zu Hause bleiben, oft weil es eine Erstkraftproblematik in den Kitas gibt, also weil die Erzieherinnen und Erzieher fehlten. Gleichzeitig gibt es in den Kindertagesstätten aber viele gut ausgebildete Assistenzkräfte mit jahrelanger Berufserfahrung. Die aktuelle Gesetzesänderung ermöglicht niedrigschwellig den Aufstieg zur Gruppenleitung, was sowohl bei der eigenen Berufsentwicklung hilfreich sein kann, aber natürlich auch den Trägern mehr Möglichkeiten bei der Personalplanung bietet. Hierfür ist auch eine Finanzhilfe vorgesehen. „Die Anmeldung für eine Qualifizierungsmaßnahme reicht schon aus, um als Gruppenleitung eingesetzt werden zu können. Die Herausforderungen für Kitas und Eltern bestehen jetzt, daher ist es nicht sinnvoll, dass Assistenzkräfte für eine Qualifizierungsmaßnahme für längere Zeit dem Kita-Betrieb fernbleiben. Die Qualität der frühkindlichen Bildung wird dabei immer im Blick behalten. Schließlich werden in den Kitas wichtige Grundlagen für die Bildung und weitere gute Entwicklung der Kinder gelegt“, so Corinna Lange.
Zweitens konnten Randzeiten aufgrund des Fachkräftemangels in den Einrichtungen vor Ort oft nicht mehr angeboten werden, da diese vielfach als erste Maßnahme gekürzt wurden. Durch einen flexibleren Personaleinsatz in einer Ergänzungszeit – durch sogenannte „geeignete Kräfte“ – soll diese Situation nun verbessert werden. Damit kommen wir dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder ein Stück näher. Gerade sogenannte Früh- und Spätdienste können für berufstätige Eltern extrem wichtig sein.
Drittens wurden die Vertretungsregelungen angepasst, um auf personelle Engpässe flexibler reagieren zu können. Eine geeignete Kraft kann nun fünf Tage im Monat je Gruppe eingesetzt werden, was in mindestens viergruppigen Kitas sogar die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für Vertretungskräfte bietet. „Somit lassen sich zum einen besser die benötigten Betreuungskräfte finden und zum anderen gibt dieser Schritt den Vertretungskräften die nötige berufliche Sicherheit“, sagt Corinna Lange.
Was wir mit den aktuellen Kita-Gesetzesänderungen machen, ist Krisenmanagement. Für eine grundlegende Kita-Gesetzesnovelle nahm ich in ihrem roten Rucksack weitere Anregungen mit. Dazu gehörte der Wunsch nach Entlastungsstunden für Kita-Leitungen gerade in kleinen Kitas. Corinna Lange und ich “bleiben dran”.
Wie ich aus dem Niedersächsischen Bauministerium erfahren habe, wurde die Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Nikolai erneut im Rahmen des Wettbewerbs „Gute Nachbarschaft“ von einer Jury ausgewählt: Die Verdener Kirchengemeinde erhält eine Förderung für ihr Projekt „KiS – Kultur im Stadtteil“ zur Stärkung des Gemeinde- und Begegnungszentrums. Das starke Engagement für die Kultur im Stadtteil hat in St. Nikolai Tradition. Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, das Projekt vom Land zu fördern. Ich gratuliere der Kirchengemeinde St. Nikolai. Gleichzeitig danke ich für den langjährigen tatkräftigen Einsatz für ein gutes Miteinander.
Um die Nachbarschaften vor Ort zu stärken, fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm „Gute Nachbarschaft“ in der Stadtentwicklung seit 2017 Projekte, die auf die jeweiligen Bedarfe im Quartier ausgerichtet sind. Auch in diesem Jahr sollen herausragende sowie modellhafte Projekte zur Stärkung der Integration und der Teilhabe in den Quartieren finanziell unterstützt werden. Mit dem Förderwettbewerb sollen Gebiete mit besonderen sozialen, demografischen und integrativen Herausforderungen sowie ökonomischen, sprachlichen, kulturellen, gesundheitlichen und sozialen Benachteiligungen erreicht werden. Für diese Landesförderung stehen in 2024 – wie auch im Jahr zuvor – landesweit für 16 Projekte insgesamt Fördermittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.