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Vereinfachungen für Tiny Houses erreicht

Aus dem roten Rucksack in die Bauordnung

Vereinfachungen für Tiny Houses – dieses Anliegen hatte ich vom Bierdener Tischler und Tiny-House-Experten Stephan Wöhltjen mit in den Niedersächsischen Landtag genommen. Nachdem Letzterer als Mitglied im Tiny House Verband e.V. auf meine Initiative hin auch selbst im Landtag bei einer Anhörung vorgesprochen hatte, brachte ich einen Erfolg mit der im Sommer beschlossenen und seit Juli 2024 geltenden vereinfachten Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in meinem roten Rucksack nach Hause. Als Tiny Houses gelten im Sinne der Bauordnung Kleinsthäuser, die einen Rauminhalt von höchsten 75 Kubikmeter haben.

Der neuen Fassung der Niedersächsischen Bauordnung zufolge müssen Tiny Houses – wie von Stephan Wöhltjen aus Achim angeregt – bei einer späteren Aufstellung an einem anderen Ort keine zusätzlichen grundstücksunabhängigen Anforderungen unterliegen. Somit können Besitzerinnen und Besitzer von mobilen Tiny Houses in Niedersachsen einfacher den Standort wechseln und müssen dabei weniger Verfahren als vorher durchlaufen. Neu ist ein Bestandsschutz für rechtmäßig errichtete ortsveränderliche kleine Wohngebäude, wenn diese später an einem anderen Ort aufgestellt werden sollen. Der Bestandsschutz bezieht sich auf die grundstücksunabhängigen, das Gebäude selbst betreffende Regelungen, wie beispielsweise Regelungen zu Wänden, Fenstern, Aufenthaltsräumen. Ziel ist, dass im Fall einer späteren Aufstellung des Wohngebäudes an einem anderen Ort keine zusätzlichen grundstücksunabhängigen Anforderungen gestellt werden.

Bei einem erneuten Treffen in der Tischlerei Wöhltjen im Herbst 2024 kamen Stephan Wöhltjen und ich über weitere mögliche Vereinfachungen ins Gespräch. Denn wenn Niedersachsens Bauordnung das nächste Mal vereinfacht wird, will ich wieder Vorschläge aus dem Landkreis Verden einbringen.

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Bürgerbüro vom 24.12.2024 bis 3.1.2025

Vom 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar hat mein Bürgerbüro geschlossen. Ab dem 6. Januar ist mein Bürgerbüro wieder besetzt und zu den üblichen Uhrzeiten erreichbar.

In dringenden Fällen bin ich auch “zwischen den Jahren” unter 0170/9000508 erreichbar. Am Donnerstag, 2. Januar 2025 biete ich von 15 bis 17 Uhr meine nächste Telefonsprechstunde an.

Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2025!

 

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Kreisverdener zu Gast im Landtag

Lebendige Gesetzesdebatten und stimmungsvoller Weihnachtsmarkt

Kürzlich war eine von mir eingeladene Gruppe Besucherinnen und Besucher aus allen Teilen des Landkreises Verden im Niedersächsischen Landtag in Hannover zu Gast.

Highlight war die Plenardebatte, die alle gemeinsam live miterleben konnten. Im Mittelpunkt standen Änderungen im Landwirtschaftskammergesetz, die am Ende beschlossen wurden.

Danach nahm sich mir viel Zeit, um Fragen zu vielfältigen politischen Themen wie Baupolitik und Sicherheit zu beantworten sowie Anregungen und Ideen aus dem Landkreis Verden in meinem roten Rucksack für meine Arbeit in Hannover mitzunehmen.

Während draußen der Weihnachtsmarkt lockte, diskutierten die Besucherinnen und Besucher aus dem Landkreis Verden im Landtag angeregt mit mir.

Ein kurzweiliger Besuch des stimmungsvollen Weihnachtsmarktes in der Hannoveraner Altstadt rund um die Marktkirche schloss den Tag in der Landeshauptstadt ab. Nach dem einen oder anderen Glühwein ging es gut gelaunt zurück in den Landkreis Verden.

Wer in Zukunft Interesse an einem Besuch des Landtags in Hannover hat, ist herzlich eingeladen, sich bei meinem Team unter mail@nulldoerte-liebetruth.de oder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter 04231/9708720 zu melden.

 

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Bürgerbüro nur bis 14.30 Uhr besetzt

Zurzeit ist das Bürgerbüro krankheitsbedingt nur von 9 bis 14.30 Uhr besetzt.

Anfragen können gerne auch über das Kontaktformular gestellt werden.

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Aus dem roten Rucksack in den Landeshaushalt 2025

Investitionen in Sportstätten und mehr

Zahlreiche Anliegen aus dem Landkreis Verden, die ich in den vergangenen Monaten in meinem roten Rucksack mit in den Landtag genommen habe, werden nun im Landeshaushalt 2025 berücksichtigt werden. Das haben kürzlich die Regierungsfraktionen von Landtags-SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

So war ich von Kreisverdener Sportvereinen und Kommunen darum gebeten worden, mich für eine Neuauflage des Sportstättenförderprogramms einzusetzen. Das Ergebnis: Im kommenden Jahr wird es ein Sportstättensanierungsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten im Umfang von insgesamt 25 Millionen Euro geben – zusätzlich zur normalen Förderung für die Vereine, die über den Landessportbund läuft.

Nachdem sich das Weser-Aller-Bündnis Engagiert für Demokratie und Zivilcourage (WABE) mit einem Brief an mich gewandt hat, konnte ich erreichen, dass die von WABE getragene Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und für Demokratie wie erstmals 2024 auch im kommenden Jahr 2025 wieder in Höhe von 150.000 Euro vom Land gefördert wird. Da derzeit unklar ist, wann der Bundeshaushalt beschlossen wird, gibt das WABE zumindest etwas Finanzierungssicherheit für das kommende Jahr 2025.  Beratungsstrukturen wie „beraten-niedersachsen.de“, die zur Prävention salafistischer, d. h. islamistischer Radikalisierung dienen, sollen mit weiteren 150.000 gestärkt werden; auch auf dieses Thema war ich im Kreis Verden angesprochen worden.

Um es für junge Menschen auch im Landkreis Verden einfacher zu machen, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu übernehmen oder eine neue Existenz in der Landwirtschaft aufzubauen, legt das Land 2025 ein Existenzgründungsprogramm in Höhe von 2,2 Millionen auf. Damit es für Landwirtinnen und Landwirte leichter wird, Ferkel besonders tiergerecht aufzuziehen, wird Niedersachsen knapp eine Million Euro bereitstellen. Ich bin Mitglied im Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen; beide Programme konnten mit meiner Unterstützung im Änderungsantrag der niedersächsischen Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2025 verankert werden.

Mit weiteren Mitteln im Umfang von 500.000 Euro wird 2025 die Suchtprävention in Niedersachsen gestärkt. Diese Mittel sollen vor allem dazu beitragen, dass Suchtberatungsstellen wie die Fachstelle Sucht des Kirchenkreises Verden ihre wichtige Arbeit fortsetzen und Präventionsangebote für verschiedene Altersgruppen aufrechterhalten können. Mir ist bewusst, dass mit diesen zusätzlichen Mitteln angesichts steigender Personal- und Sachkosten noch nicht alle Probleme der Suchtberatungsstellen dauerhaft gelöst sind.  Das Anliegen der Kreisverdener Fachstelle Sucht, zu einer dauerhaften Lösung zu kommen, werde ich daher weiter verfolgen.

Zusätzlichen Schwung bekommt die Solaroffensive des Landes mit weiteren zehn Millionen Euro. Sie sollen dazu beitragen Landesliegenschaften wie Polizeigebäude und Gerichte mit Photovoltaikanlagen (PV) auszustatten. Von diesem Schwung könnten auch Verdener Gerichtsgebäude profitieren. Ziel ist es, dass die Landesliegenschaften so bald wie möglich klimaneutral arbeiten. In meinem roten Rucksack habe ich weiterhin das Verdener Anliegen, dass auch die E-Auto-Lademöglichkeiten für diejenigen, die in den Landesliegenschaften arbeiten oder sie besuchen, verbessert werden müssen.

Als Sprecherin für Mobilität und Verkehr freue ich mich, für das kommende Jahr 2025 gemeinsam mit Minister Olaf Lies zusätzlich sieben Millionen Euro Landesmittel zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durchgesetzt zu haben. Dass der Bedarf noch größer sei, weiß ich. Aber zusätzliche Mittel des Landes in dieser Größenordnung seien ein wichtiges Signal, von dem auch der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) profitieren werden, dem der Landkreis Verden angehört.

Um das Kulturleben und die Teilhabe aller daran zu stärken, haben die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit meiner Unterstützung für die Erwachsenenbildung und die Landeszentrale für politische Bildung jeweils eine Million Euro und für die Landschaftsverbände (der Landkreis Verden gehört zum Landschaftsverband Stade) mehr als zwei Millionen Landesmittel beschlossen. Aus letzteren Mitteln können Kreisverdener Kulturvereine Förderung für Veranstaltungen usw. beantragen (siehe im Internet Landschaftsverband-Stade.de). Weitere 500.000 Euro gibt es für die die Soziokultur; von solchen Mitteln konnte in der Vergangenheit bereits mehrfach das Kulturhaus Alter Schützenhof (KASch) in Achim profitieren.

 

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“Nach dem Bau ist vor dem Bau”

SPD-Senioren, Kadah und Liebetruth beeindruckt von Neubau und Zukunftsplänen der Aller-Weser-Klinik

Gemeinsam mit der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60plus mit ihrer Vorsitzenden Christiane Knof-Grotevent und der Verdener SPD-Ortsvereinsvorsitzende Özge Kadah war ich schwer beeindruckt sowohl vom Bettenhaus-Neubau als auch von den weiteren Zukunftsplänen der Aller-Weser-Klinik (AWK) in Verden. Damit wir auch in Zukunft eine gute, wohnortnahe Krankenhausversorgung haben, muss auch nach dem Bettenhausneubau, der mit rund 50 Mio. Euro vom Land gefördert wurde, mit einem nächsten Bauabschnitt weiter modernisiert werden. Dafür setze ich mich auf Landesebene ein.

AWK-Geschäftsführerin Marianne Baehr gab einen Überblick über den Neubau des Bettenhauses und dessen Vorteile. Dabei berichtete sie von der neuen OP-Abteilung, die einen sehr hohen technischen Standard erfüllt und auf positive Resonanz bei den Mitarbeitern der Klinik treffe. Marianne Baehr lobte, dass ohne unsere enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit das Bettenhaus heute noch nicht stehen würde. Der stellvertretende Pflegedirektor Thomas Klapschus berichtete gut ein Jahr nach der Bettenhaus-Einweihung von den gemeisterten Herausforderungen, die der Umzug vom alten ins neue Gebäude mit sich brachte. Die Phase der Eingewöhnung sei aber schnell überwunden worden und der Klinikalltag würde durch das moderne Gebäude positiven Einfluss nehmen.

Die Geschäftsführerin Baehr gab dann einen Einblick in die Zukunftsplanungen der AWK zur Modernisierung der Klinik. „Nach dem Bau ist vor dem Bau“, so Baehr. So finden zurzeit Planungen für einen zweiten Bauabschnitt statt, in dem eine wesentlich größere zentrale Notaufnahme (ZNA) ihren Platz finden soll. Über einen zentralen Anlaufpunkt soll hier die Möglichkeit bestehen den Patienten in die akut-medizinische Notaufnahme oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst weiterzuleiten. Auch die Intensivstation und die Geburtsstation sollen in diesem Neubau ihren Platz finden; Kreißsaal und OP sollen künftig noch näher zusammenrücken. Der Hubschrauberlandeplatz soll nach neusten Planungen möglichst auf dem Dach untergebracht werden. Der aktuelle Hubschrauberlandeplatz war laut Baehr ursprünglich auf ca. 20 Landungen im Jahr ausgelegt gewesen, werde aber inzwischen mitunter ca. 5-10 Mal pro Woche genutzt.

Özge Kadah machte deutlich, dass künftig die Krankenhaus-Betriebskosten, für die der Bund zuständig ist, endlich auskömmlich refinanziert werden müssen. Deswegen sei es gut, nicht mehr nur auf Fallpauschalen zu setzen. Ich gab zu bedenken, die Einführung von Vorhaltepauschalen sei ein positiver Aspekt des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, das am Freitag, 22.11. im Bundesrat abgestimmt werde. Wie sich Niedersachsen bei der Abstimmung verhält, ist noch nicht klar. Derzeit laufen noch Simulationsberechnungen, wie sich die Krankenhausreform des Bundes auf Niedersachsen auswirken würde.

Nach dem gemeinsamen Gespräch verschafften sich die Gäste einen Eindruck vom neuen Bettenhaus. Geführt von Marianne Baehr und Thomas Klapschus besichtigte die Gruppe die hochmoderne OP-Abteilung und die Pflegestation, wobei sie auch einen Einblick in ein Zimmer für besonders schwergewichtige Patientinnen und Patienten bekamen. Dieses bietet neben mehr Platz und einem größeren Bad auch einen Deckenlifter, um ein Maximum an Mobilität für die Patienten zu erhalten und gleichzeitig Pflegekräfte zu unterstützen. Die vom Förderverein finanzierten Vitalzeitmesser übertragen die erfassten Daten vollautomatisch über das WLAN direkt in die digitalen Patientenakten. Die Arbeitsgemeinschaft 60plus, Özge Kadah und ich bedankten sich für den informativen und interessanten Einblick und sagten auch künftig unsere Unterstützung für eine gute, wohnortnahe Krankenhausversorgung durch die Aller-Weser-Klinik zu.

 

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Unterstützung für Bürgerbusvereine vom Landtag beschlossen

Bürgerbusvereine aus der Region können ab dem Jahreswechsel auf Antrag 5500 Euro Unterstützung vom Land jährlich bekommen. Dieses Anliegen hatte ich vom Vorsitzenden des Pro BürgerBus-Landesverbands Niedersachsen Wolfgang Kaib aus der Samtgemeinde Thedinghausen in meinem roten Rucksack mit in den Landtag genommen. Denn heute wurde das von der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Zu dessen Zielen gehört es Bürgerbusvereinen finanziell und ohne viel Bürokratie zu helfen, die mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern, barrierefreien Fahrzeugen und festen Bedienzeiten ein Verkehrsangebot für die Allgemeinheit machen. Durch eine Pauschale vom Land – 5500 Euro jährlich – wird nun die Basis der Vereinsarbeit gestärkt. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.

Bürgerbusvereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem im ländlichen Raum. Das verdient mehr als nur ein Dankeschön. Das braucht verlässliche Unterstützung, wie wir sie heute beschlossen haben.

 

Bürgerbusvereine schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten der Bevölkerung zuverlässige Verbindungen zum nächsten Zentrum. Insbesondere Menschen, die nicht oder nicht mehr mit eigenem Pkw mobil sind, profitieren von diesen Verkehrsangeboten. Dazu gehören vielfach ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Bürgerbusvereine tragen so auch zu einer nachhaltigen Mobilität bei, weil sie Autofahrten ersetzen. Mit der heute von uns beschlossenen einfachen, gesetzlich verankerten Unterstützung für Bürgerbusvereine geht Niedersachsen im Ländervergleich voran. Denn andernorts gelten statt eines Rechtsanspruchs nur zeitlich befristete Förderrichtlinien mit viel Verwaltungsaufwand für die ehrenamtlichen Vereine und die Länder. Die jetzt beschlossene Organisationspauschale von 5500 Euro pro Bürgerbusverein ist Ausdruck unserer aller Wertschätzung für das langjährige großartige ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusvereine und des Landesverbands Pro Bürgerbus Niedersachsen. Im Namen der SPD-Landtagsfraktion danke ich dem Landesverband Pro Bürgerbus Niedersachsen allen, die zum Gelingen der neuen Gesetzesregelung beigetragen haben. Gerade für die Mobilität in den ländlichen Räumen Niedersachsens ist heute ein guter Tag.

 

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Land übernimmt GEMA-Gebühren / Zusammenhalt stärken

Ab dem 1. November dieses Jahres profitieren Vereine und Organisationen von einer Einigung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Das Land wird die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen.

Das sind gute Neuigkeiten für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine sowie Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren. In diesen Vereinen und Organisationen kommen unterschiedliche Menschen zusammen, soziale Bindungen entstehen, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt. Ihre Arbeit trägt zu einer starken Demokratie in Niedersachsen bei. Dieses Engagement unterstützt die rot-grüne Landesregierung.

Die Vereinbarung ist eine Wertschätzung für die Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in diesen Vereinen und Organisationen engagieren und mit ihrer Arbeit für das Gemeinwohl einsetzen.

Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren ist, dass die jeweilige Veranstaltung von dem gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Verein bzw. der Organisation erfolgreich gemeldet wurde. GEMA-Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Niedersächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LSB) organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.

 

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Bürgerbüro am 1.11. geschlossen

Am 1.11.2024 bleibt das Bürgerbüro geschlossen. Am Montag, den 4.11.2024 wird das Bürgerbüro wieder zu den regulären Zeiten geöffnet sein.

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Aus dem Kreis Verden in den Landtag: Plenardebatte live miterlebt

Auf meine Einladung hin war kürzlich eine Gruppe Besucherinnen und Besucher aus allen Teilen des Landkreises Verden im Niedersächsischen Landtag in Hannover zu Gast. Highlight war die Plenardebatte, die alle gemeinsam live miterleben konnten. Im Anschluss nahm ich mir viel Zeit, um Fragen zu meinem Abgeordnetenalltag, der aktuellen Lage der Demokratie und zu vielfältigen politischen Fachthemen zu beantworten. Nach einem lebendigen Austausch konnte die Besuchergruppe Hannover erkunden, bevor es mit vielen neuen Eindrücken gut gelaunt zurück in den Landkreis Verden ging.

Dörte Liebetruth im Gespräch mit Besucherinnen und Besuchern aus dem Landkreis Verden (Foto: Büro Liebetruth)

Wer in Zukunft Interesse an einem Besuch des Landtags in Hannover hat, ist herzlich eingeladen, sich bei meinem Team unter mail@nulldoerte-liebetruth.de oder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter 04231/9708720 zu melden.