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Breite Mehrheit im Europäischen Parlament für Bürokratierückbau bei CO2-Grenzausgleichs-Mechanismus

Tiemo Wölken und Peter Liese: Mittelstand von Berichtspflichten entlasten / Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produktion erhalten / 91% der Betriebe werden vollständig von Berichtspflichten befreit.

„Das Europäische Parlament hat sich mit einer breiten pro-europäischen Mehrheit für die Vereinfachung des Grenzausgleichsmechanismus CBAM ausgesprochen“, teilten der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Tiemo Wölken und der Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion, Dr. Peter Liese nach der heutigen Abstimmung mit.

Das Parlament hat in erster Lesung über den ersten Teil des sogenannten ‚Omnibus‘ abgestimmt, den die Europäische Kommission am 26. Februar vorgelegt hatte. 91% der Betriebe, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sollen von Berichtspflichten komplett befreit werden. Trotzdem bleiben 99% der Emissionen im CBAM enthalten. Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM wurde 2023 von den EU Institutionen beschlossen, um Unternehmen, die in der EU von Klimaschutzauflagen betroffen sind, vor unlauterer Konkurrenz aus Drittstaaten zu schützen, in denen diese Auflagen nicht gelten. In der Folge haben viele Drittstaaten sich auf den Weg gemacht, ähnliche Systeme wie das Europäische Emissionshandelssystem einzuführen. Man hat bereits eine Taskforce eingerichtet, um Drittstaaten dabei zu helfen.

„CBAM ist grundsätzlich ein extrem wichtiges, und auch sehr wirksames Instrument für den Klimaschutz, aber in der Umsetzung gibt es Probleme, die wir so schnell wie möglich beseitigen müssen und wollen. Wenn ein Mittelständler ein Paket Schrauben importiert, oder ein Jugendlicher ein Ersatzteil für sein Moped importiert, ist es unverhältnismäßig, sie mit Berichtspflichten über den CO2-Gehalt zu belasten. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, eine schnelle Einigung innerhalb der pro-europäischen Fraktionen zu finden“, bekräftigte Peter Liese.

„Durch die Änderungen stellen wir sicher, dass die nächste Phase des CBAM wie geplant in 2026 scharf geschaltet werden kann – dann wird die überwiegende Maße der Betriebe jedoch gar nicht mehr von dem Instrument betroffen sein. Gleichzeitig sorgen wir durch strenge Vorgaben zur Verifizierung und kostenempfindliche Standardwerte dafür, dass die Verordnung keine Schlupflöcher enthält. So erhalten Unternehmen in Europa mehr Planungssicherheit für die dringend notwendigen Investitionen in die Dekarbonisierung,“ so Tiemo Wölken.

Die Abgeordneten rechnen damit, dass die Mitgliedsstaaten im Ministerrat sehr ähnliche Formulierungen wie das Parlament beschließen und dass es durch einen schnellen Trilog eine Einigung deutlich vor der Sommerpause geben wird, so dass die Entlastungen kurzfristig in Kraft treten können.

 

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“Unterstützung in schwieriger Lage”

Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg mit breiter Mehrheit der von der Kommission vorgeschlagenen begrenzten Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw zugestimmt.
Damit wird den Herstellern in der EU die Möglichkeit eingeräumt, mögliche Zielverfehlungen im Jahr 2025 durch Übererfüllung in den Folgejahren 2026 und 2027 auszugleichen. Die Abstimmung bezog sich auf eine Änderung an der bestehenden Gesetzgebung über die Einsparziele für CO₂-Emissionen, die in Europa zugelassene Neuwagen respektive bis 2025, 2030 und 2035 erreichen mussten.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:

„Mit dieser Entscheidung geben wir der europäischen Automobilindustrie in einer schwierigen Phase kurzfristig mehr Flexibilität – ohne dabei vom langfristigen Ziel der klimaneutralen Mobilität abzuweichen.
Unter der bestehenden Gesetzeslage hätten europäische Anbieter in den nächsten Jahren entweder Strafzahlungen an die EU entrichten müssen, oder wären gezwungen gewesen, kostspielige Gutschriften etwa bei chinesischen Konkurrenten oder bei Tesla einzukaufen. Beide Optionen wären in der aktuellen Lage kontraproduktiv gewesen und hätten dem Sektor das für die Transformation notwendige Kapital entzogen. Die jetzt angenommene Lösung ist daher ein pragmatischer Kompromiss, der Beschäftigung sichert, Planungssicherheit schafft und trotzdem an den Zielen zur Emissionsreduktionen festhält. Die Durchschnittsregelung über die nächsten drei Jahre sorgt dafür, dass die Hersteller weiterhin preislich attraktive E-Modelle auch im Massenmarkt anbieten müssen. 

Gerade auch für die deutschen Hersteller wie VW bedeutet die Änderung mehr finanziellen Spielraum, eine potentielle Strafe in Milliardenhöhe ist damit vorerst vom Tisch. Das ist in der angespannten Lage angesichts des konzernweiten Sparplans dringend notwendig gewesen. Glücklicherweise sehen wir bereits, dass der Absatz und die Auslastung in den Werken in den letzten Monaten wieder angezogen hat. Die heutige Entscheidung war ein wichtiger Schritt auf diesem Weg und gibt den Beschäftigten vor Ort zusätzliche Sicherheit für die nächsten Jahre.

Darüber hinaus braucht es konkrete Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um den Wandel zur Elektromobilität sozial abzusichern. Dazu gehören Instrumente wie ein umfangreiches Social Leasing Programm mit Mitteln aus dem Klimasozialfonds und bessere Preise für Ladestrom. Die neue Bundesregierung hat sich hier einiges auf die To-Do-List gesetzt – jetzt gilt es, diese Vorhaben zügig umzusetzen. Absolutes Gift für die Branche wäre jetzt jedoch die Grundsatzdebatte um den Verbrennerausstieg 2035 wieder loszutreten. Die bereits getätigten Investitionen der Betriebe würden in Frage gestellt und weitere Arbeitsplätze fahrlässig gefährdet.”

Die Änderung kann nach der formellen Zustimmung des Ministerrats und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bereits in wenigen Wochen in Kraft treten. Bis Ende des Jahres will die EU-Kommission zudem eine Zwischenbilanz über die Umsetzung Flottengrenzwerte allgemein ziehen, und mögliche Anpassungen im Detail vorschlagen.

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„Koexistenz braucht klare Regeln – Parlament bestätigt neuen Schutzstatus für den Wolf“

Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen
Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs zugestimmt. Damit wird der Wolf
künftig nicht mehr als „streng geschützt“ (Anhang IV), sondern als „geschützt“ (Anhang V)
der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geführt. Ziel der Änderung ist es, Mitgliedstaaten
und Regionen wie Niedersachsen flexiblere Maßnahmen im Umgang mit der wachsenden
Wolfspopulation zu ermöglichen.

Dazu Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir die Grundlage für einen verantwortungsvollen
und rechtssicheren Umgang mit dem Wolf in ganz Europa, aber vor allem in Regionen
wie Niedersachsen, in denen die Erholung der Bestände bereits gute Fortschritte gemacht
hat. Der Schutz bleibt bestehen, aber es entsteht mehr Handlungsspielraum für nationale
und regionale Akteure, in Zukunft auch die Belastung für Weidetierhaltung, Küstenschutz
oder Waldnutzung besser zu berücksichtigen.

Die Rückkehr des Wolfs in viele Regionen Europas ist ein Erfolg für den Artenschutz –
gleichzeitig brauche die Koexistenz mit dem Menschen klare und praktikable Regeln.
Niemand will zurück zur Ausrottung oder zur pauschalen Bejagung, was wir brauchen, ist
ein gezieltes Management auf Basis wissenschaftlicher Daten. Der neue Schutzstatus erlaubt
es, in Hotspot-Gebieten schneller, unbürokratischer und gleichzeitig rechtssicher zu
reagieren, ohne den Grundsatz des Artenschutzes in Frage zu stellen. Von der neuen Bundesregierung erwarte ich auf der Grundlage der heutigen Entscheidung eine zügige Anpassung
des Bundesnaturschutzgesetzes (welches die FFH-Richtlinie in Deutschland umsetzt),
damit die Landespolitik und kommunale Entscheider vor Ort praktikable Lösungen
finden können.

Mit der Herabstufung des Schutzstatus allein ist es aber nicht getan. Jetzt kommt es darauf
an, dass auch weiterhin ausreichend Mittel für Prävention bereitgestellt werden – sei es
durch Schutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde oder durch gute Aufklärungsarbeit
vor Ort. Die Politik ist in der Pflicht, Lösungen mit und nicht gegen die Menschen
vor Ort zu gestalten. Durch die heutige Entscheidung können diese Lösungen in
Zukunft, sofern notwendig, auch die gezielte Bejagung als ein weiteres Instrument enthalten.“

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“Anrechnung von Art. 6 Credits im EU-Klimaziel 2040 wäre unehrlich und würde Europas Verantwortung nicht gerecht werden”

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, äußert scharfe Kritik über die aus Medienberichten bekannt gewordenen Überlegungen der Europäischen Kommission und einiger Mitgliedsstaaten, für das EU-Klimaziel 2040 auch Klimaschutzmaßnahmen aus anderen Ländern anrechnen zu wollen.

Dabei geht es um sogenannte „Art. 6-Credits“. Diese ermöglichen es Ländern, Emissionseinsparungen aus Nicht-EU-Staaten zu kaufen und für ihre eigenen Klimaziele zu nutzen. Die betroffenen Länder müssten dann ihre eigenen Klimaziele entsprechend anpassen.

“Die Klimakrise erfordert entschlossenes Handeln und keine Taschenspielertricks. Die Anrechnung von Art. 6-Credits würde die Glaubwürdigkeit unserer Klimapolitik untergraben und Verantwortung auf andere Länder abwälzen. Damit würden wir Tür und Tor öffnen für Schlupflöcher, anstatt selbst entschlossen Emissionen zu senken“ betont Wölken.

Die EU-Kommission hat sich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die entsprechenden Kommissare haben sich auch in Ihren Anhörungen vor dem Europäischen Parlament klar dazu verpflichtet. Es wäre ein Betrug an den Wählerinnen und Wählern, dieses Ziel durch fragwürdige Klimagutschriften zu verwässern.
Es gibt sehr berechtigte Zweifel an der Verlässlichkeit solcher Credits: Die Erfahrung des Clean Development Mechanism aus dem Kyoto Protokoll haben gezeigt, dass die entsprechenden Projekte entweder nie realisiert wurden oder weit unter den Erwartungen zurückblieben. Die Credits waren vor allem eine Ausrede um echte Klimaschutzmaßnahmen zu verzögern.

Ein weiteres Problem: Länder, die solche CO₂-Gutschriften verkaufen, könnten absichtlich schwächere Klimaziele setzen, um mehr Emissionsrechte verkaufen zu können. Das wäre fatal, da die Klimakrise erfordert, dass alle Volkswirtschaften ihre Emissionen schneller senken als bisher. Anstatt mit diesen Credits die Verlässlichkeit der EU-Klimapolitik zu untergraben, sollte sich die EU im Rahmen der COP-Verhandlungen lieber für mehr Finanzmittel für echte Klimaschutzmaßnahmen im Globalen Süden einsetzen.“

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“Notwendiger Schritt, doch der Kurs bleibt klar”

Änderungsvorschlag für Grenzwerte-Gesetz bei Pkw-Emissionen.

Die Europäische Kommission hat eine begrenzte Änderung der CO2-Grenzwerte für in Europa neu zugelassene Autos ab dem Jahr 2025 vorgeschlagen. Ursprünglich sollten Autobauer sanktioniert werden, wenn sie die durch EU-Gesetzgebung vorgeschriebenen Grenzwerte nicht erreicht hätten. Mit der vorgelegten Änderung hätten Autobauer nun bis 2027 Zeit, eventuelle Defizite später aufzuholen, und zwar in dem sie gültigen Grenzwert durch Übererfüllung in den Jahren 2026 und 2027 ausgleichen.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im EU-Parlament:

„Die Kommission unternimmt einen notwendigen Schritt, um die europäische Automobilbranche in einer akuten Krisensituation zu unterstützen. Es wäre nicht im Interesse der Beschäftigten gewesen, wenn man Konzerne in der aktuellen Lage entweder zu hohen Strafzahlungen oder zu Zahlungen an außereuropäische Mitbewerber verpflichtet hätte. Gleichzeitig wird durch den sogenannten Banking-and-Borrowing Ansatz, also durch den Ausgleich durch Übererfüllung der Grenzwert-Ziele ab 2026, der gewünschte Effekt des Klimaschutzes langfristig nicht gefährdet.

Damit sich bis 2027 die Marktlage wieder verbessert, braucht es aber ein sehr viel breiteres Programm an Maßnahmen: So müssen die EU und die Mitgliedstaaten umgehend in Programme investieren, die auch Normal- und Geringverdienern die Umstellung auf E-Mobilität erlauben, wie etwa Social Leasing im Rahmen des Klimasozialfonds. Dementsprechend müssen die europäischen Hersteller aber auch endlich ihre Produktpalette um erschwinglichere Modelle erweitern.

Was in der aktuellen Situation absolut kontraproduktiv ist, sind Diskussionen um das Ausstiegsdatum 2035. Die europäischen Hersteller sind auch deswegen so unter Druck, da sie international nicht mehr Vorreiter sind, was Elektroautos angeht. Unsicherheit über den Ausstiegspfad würde diese Situation nur verschlimmern, die nötigen Investitionen erschweren und bereits getätigte Investments in Frage stellen.“

Die Kommission strebt ein Eilverfahren zur Entscheidung über die Änderung an der bestehenden CO2-Grenzwerte-Regelung an. Sollte dieses Verfahren sowohl vom Ministerrat als auch Parlament akzeptiert werden, könnte die Änderung bereits vor der Sommerpause beschlossen werden. Bis Ende des Jahres will die Kommission einen Vorschlag für ein umfassenderes Update der Verordnung über die Flottengrenzwerten machen.

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Eilverfahren gegen Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit

Das EU-Parlament hat soeben in Straßburg mit einer rechtskonservativen Mehrheit aus Konservativen und Nationalisten einem Eilverfahren zur Entkernung des EU-Lieferkettengesetzes zugestimmt.
Es geht um den ersten Teil des sogenannten Omnibus-Pakets, mit dem die Von-der-Leyen-Kommission nicht nur Berichtspflichten für Unternehmen sondern auch die Anwendung der EU-Richtlinie zu Lieferketten verschieben will – unter dem Deckmantel des Bürokratie-Abbaus. Tatsächlicher Hintergrund der Verschiebung ist aber die Aushöhlung der Lieferketten-Richtlinie. Die Europa-SPD warnt vor den weitreichenden Folgen dieser Entscheidung. Am Donnerstag soll das EU-Parlament in Straßburg nun bereits über die Verschiebung abstimmen.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
“Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Klimapläne für den Übergang in die Klimaneutralität umzusetzen. Die zentrale Verpflichtung, diese Pläne auch umzusetzen soll nun durch das Omnibus-Paket der EU-Kommission wegfallen. Klimapläne ohne Umsetzungspflicht sind aber wirkungslos, also nichts anderes als unnötige Bürokratie und damit das Gegenteil von dem, was die Kommission mit ihrem angeblichen Bürokratie-Abbau erreichen will. Das zeigt: Bürokratieabbau ist nichts anderes als ein leeres Buzzword, mit dem die Kommission und die nationalkonservative Mehrheit im Europäischen Parlament unsere Sozial- und Umweltstandards untergraben wollen. Wenn Ursula von der Leyen das möchte, dann sollte sie zumindest mit offenem Visier kämpfen und sagen, dass ihr Schutz von Klima und Arbeitnehmenden weltweit egal sind. Alles andere ist Betrug an den Wählenden.”

 

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“Medikamenten-Engpässe verhindern”

EU-Kommission stellt neue Verordnung zu kritischen Arzneimitteln vor. 

EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi will heute im Europäischen Parlament in Straßburg eine neue Verordnung präsentieren, die die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der EU mit wichtigen Medikamenten sicherstellen soll, auch bei Engpässen.

Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Wer dieser Tage zur Apotheke geht, hört immer häufiger, dass wichtige Medikamente nicht vorrätig sind. Das kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden – besonders in Krisenzeiten. Wir müssen entschlossen handeln, damit Engpässe bei Medikamenten endlich der Vergangenheit angehören. Dafür müssen wir Produktionskapazitäten in der EU ausbauen und unsere Lieferketten diversifizieren, um die Abhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren.

Der Kommissionsvorschlag ist hierfür eine solide Grundlage. Gezielte Investitionen, strategische Beschaffung und faire Wettbewerbsbedingungen sind geeignete Mittel, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Positiv ist, dass die EU-Kommission endlich die gemeinsame Beschaffung kritischer Medikamente auf Basis der MEAT-Kriterien vorsieht (Most Economically Advantageous Tender) – also nicht nur nach dem niedrigsten Preis, sondern unter Berücksichtigung von Lieferfähigkeit, Lagerhaltung und Versorgungssicherheit.

Unverständlich ist allerdings, warum die EU-Kommission den Vorschlag im Eilverfahren durchziehen will, ohne eine umfassende Folgenabschätzung vorzulegen. Abschließend bleibt zudem ein großes Fragezeichen bei der langfristigen Finanzierung. Um die notwendigen Investitionen in die Produktionskapazitäten zu fördern, sollen EU-Finanzierungsinstrumente wie EU4Health, Horizon Europe und andere relevante Programme genutzt werden können. So kann die EU die Umsetzung strategisch wichtiger Projekte unterstützen und die Versorgungssicherheit langfristig gewährleisten. Entscheidend bleibt, dass Patientensicherheit, Transparenz und der gleichberechtigte Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen. Nur mit einer resilienten und wettbewerbsfähigen Pharmaindustrie sichert die EU ihre langfristige Souveränität.”

Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Wochen im EU-Parlament analysiert, bevor Gesundheitsausschuss und Plenum darüber abstimmen werden.

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Schutzstatus des Wolfs an Populationsentwicklung anpassen

Der Wolf gehört aktuell zu den streng geschützten Arten – die EU-Kommission will diesen Status jetzt absenken. Dazu hat sie am Freitag die Änderung der sogenannten Habitat(FFH)-Richtlinie vorgeschlagen. Künftig soll der Wolf europaweit nicht mehr als „streng geschützt“ (Annex IV), sondern fortan als „geschützt“ (Annex V) gelten. Die Gesetzesänderung muss im nächsten Schritt von EU-Parlament und Ministerrat beraten werden.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, dazu:

„Der Wolf war in Deutschland beinah komplett ausgerottet, in den letzten Jahren hat sich das aber drastisch verändert. 2024 gab es allein in Niedersachsen 55 Wolfsrudel, 3 Paare und 3 residente Einzelwölfe. Dass dieser Populationsentwicklung jetzt Anpassungen in den Artenschutzabkommen folgen sollen, ist ein richtiger und wichtiger Schritt.

Gleichzeitig ist auch klar: Die Wiederansiedlung des Wolfes war gewünscht, und trägt zur Artendiversität und Selbstregulation der Ökosysteme bei. Auch wenn ihre Anzahl durch gezieltes Populationsmanagement begrenzt werden kann und muss, muss das Ziel die Koexistenz von Wölfen, Weidehaltung und Waldnutzung bleiben.

Es ist deshalb nicht damit getan, nur den Schutzstatus des Wolfes herabzustufen. Der bisherige Präventionsansatz muss erhalten bleiben; Fördergelder für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sind ebenso notwendig wie Bildungs- und Informationsangebote für alle diejenigen, die in der Nähe von Wolfsterritorien leben, arbeiten, sich erholen oder Urlaub machen. Zusätzlich wird der neue Status nur eine begrenzte Bejagung in Hotspots oder sensiblen Gebieten wie z.B. zum Küstenschutz ermöglichen.“

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Ein Abweichen vom Verbrenner-Aus darf es nicht geben

Zu den heute von Kommissionspräsidentin Von der Leyen angekündigten Maßnahmen äußert sich der Europaabgeordnete Tiemo Wölken.

“Die Ankündigungen von Frau Von der Leyen – und mehr als Ankündigungen sind es bisher nicht – fallen durchwachsen aus. Einerseits ist es gut, dass sie den Autobauern in der aktuellen Krisensituation zwei Jahre mehr Zeit geben will, um das für 2025 anvisierte Ziel zu erreichen. Damit folgt sie einer Forderung von uns Sozialdemokrat*innen, in 2025 potenziell hohe Strafzahlungen zu vermeiden – dieses Geld muss jetzt dringend in die Transformation des Sektors investiert werden. Brandgefährlich ist jedoch, dass Von der Leyen heute in ihrer kurzen Pressekonferenz auch wieder die Tür geöffnet hat für eine Diskussion über das Verbrenneraus 2035. Dies untergräbt die langfristige Planungssicherheit, die der Sektor für seine großen Investitionen so dringend braucht.

Dass die Kommission die Softwareentwicklung für autonomes Fahren und europäische Batteriefertigung stärken will, ist lobenswert. Dafür muss es in dem am Mittwoch erwarteten Aktionsplan klare und konkrete Zusagen geben. Was bisher jedoch völlig fehlt sind Maßnahmen um die Nachfrage nach E-Autos zu stärken, etwa durch ein Social-Leasing Modell oder Ankaufprämien. Dazu muss die Kommission noch nachlegen“

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Ja zu effektivem Bürokratieabbau, Nein zu sinnloser Deregulierung

Mit einer groß angelegten Vereinfachungsinitiative plant die EU-Kommission, die Bürokratielast für Unternehmen abzubauen. Die sogenannten “Omnibus-Vorschläge” fassen Gesetze zusammen, an denen die Behörde Änderungen plant, und mit denen Unternehmen wettbewerbsfähiger werden sollen. Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament zeigen sich offen für ein effizienteres Ausgestalten von EU-Vorschriften, aber warnen seit Wochen vor einem Kahlschlag an wichtigen Vereinbarungen, insbesondere aus dem Bereich des Green Deal. Es sollen mehrere Gesetze aus dem Klimapaket der EU, das erst in der letzten Legislatur auf den Weg gebracht wurde, neu überprüft und vereinfacht werden. Einige der Initiativen sind noch nicht einmal umgesetzt; eine Evaluation fehlt.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion: 

“Mit den Vorschlägen demonstriert die Kommission auf geradezu eindrucksvolle Weise, dass es ihr nicht ernsthaft um den Bürokratieabbau geht, sondern um Deregulierung. Denn die Vorschläge zum Lieferkettengesetz entschlacken nicht etwa Berichtspflichten, sondern entkernen das Gesetz als Ganzes. Gerade beim Klimaschutz legt Ursula von der Leyen die Axt an: Nach dem Lieferkettengesetz sind Unternehmen verpflichtet, Klimapläne für ihren Übergang in die Klimaneutralität umzusetzen. Die Pflicht zur Umsetzung soll nun wegfallen. Das ist nicht nur Greenwashing vom Feinsten, sondern führt zu unnötiger Bürokratie, die die Kommission eigentlich abschaffen wollte – denn Klimapläne ohne Umsetzungspflicht braucht niemand. Dass die Kommission die Initiative zum Bürokratieabbau als Feigenblatt für die Deregulierung nutzt ist auch deshalb unangemessen, weil sie so von dieser eigentlich wichtigen Aufgabe ablenkt. Über die vorgeschlagenen technischen Anpassungen beim Grenzausgleichsmechanismus (“Klimazoll”) CBAM etwa kann man durchaus diskutieren. Hier könnte der Verwaltungsaufwand dort reduziert werden, wo dieser in keinem Verhältnis zu den Emissionseinsparungen steht. Statt sich auf solche Änderungen zu konzentrieren, schürt die Kommission aber lieber Grabenkämpfe um Umwelt, Klimaschutz und Menschenrechte. Das ist nicht nur moralisch falsch, sondern auch politisch fehlgeleitet.”

Nach der offiziellen Vorstellung durch die EU-Kommission werden die Vorschläge nun im Europäischen Parlament und von den EU-Mitgliedstaaten beraten.