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Unterstützung für Bürgerbusvereine vom Landtag beschlossen

Bürgerbusvereine aus der Region können ab dem Jahreswechsel auf Antrag 5500 Euro Unterstützung vom Land jährlich bekommen. Dieses Anliegen hatte ich vom Vorsitzenden des Pro BürgerBus-Landesverbands Niedersachsen Wolfgang Kaib aus der Samtgemeinde Thedinghausen in meinem roten Rucksack mit in den Landtag genommen. Denn heute wurde das von der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Zu dessen Zielen gehört es Bürgerbusvereinen finanziell und ohne viel Bürokratie zu helfen, die mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern, barrierefreien Fahrzeugen und festen Bedienzeiten ein Verkehrsangebot für die Allgemeinheit machen. Durch eine Pauschale vom Land – 5500 Euro jährlich – wird nun die Basis der Vereinsarbeit gestärkt. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.

Bürgerbusvereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem im ländlichen Raum. Das verdient mehr als nur ein Dankeschön. Das braucht verlässliche Unterstützung, wie wir sie heute beschlossen haben.

 

Bürgerbusvereine schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten der Bevölkerung zuverlässige Verbindungen zum nächsten Zentrum. Insbesondere Menschen, die nicht oder nicht mehr mit eigenem Pkw mobil sind, profitieren von diesen Verkehrsangeboten. Dazu gehören vielfach ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Bürgerbusvereine tragen so auch zu einer nachhaltigen Mobilität bei, weil sie Autofahrten ersetzen. Mit der heute von uns beschlossenen einfachen, gesetzlich verankerten Unterstützung für Bürgerbusvereine geht Niedersachsen im Ländervergleich voran. Denn andernorts gelten statt eines Rechtsanspruchs nur zeitlich befristete Förderrichtlinien mit viel Verwaltungsaufwand für die ehrenamtlichen Vereine und die Länder. Die jetzt beschlossene Organisationspauschale von 5500 Euro pro Bürgerbusverein ist Ausdruck unserer aller Wertschätzung für das langjährige großartige ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusvereine und des Landesverbands Pro Bürgerbus Niedersachsen. Im Namen der SPD-Landtagsfraktion danke ich dem Landesverband Pro Bürgerbus Niedersachsen allen, die zum Gelingen der neuen Gesetzesregelung beigetragen haben. Gerade für die Mobilität in den ländlichen Räumen Niedersachsens ist heute ein guter Tag.

 

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Land übernimmt GEMA-Gebühren / Zusammenhalt stärken

Ab dem 1. November dieses Jahres profitieren Vereine und Organisationen von einer Einigung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Das Land wird die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen.

Das sind gute Neuigkeiten für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine sowie Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren. In diesen Vereinen und Organisationen kommen unterschiedliche Menschen zusammen, soziale Bindungen entstehen, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt. Ihre Arbeit trägt zu einer starken Demokratie in Niedersachsen bei. Dieses Engagement unterstützt die rot-grüne Landesregierung.

Die Vereinbarung ist eine Wertschätzung für die Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in diesen Vereinen und Organisationen engagieren und mit ihrer Arbeit für das Gemeinwohl einsetzen.

Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren ist, dass die jeweilige Veranstaltung von dem gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Verein bzw. der Organisation erfolgreich gemeldet wurde. GEMA-Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Niedersächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LSB) organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.

 

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Bürgerbüro am 1.11. geschlossen

Am 1.11.2024 bleibt das Bürgerbüro geschlossen. Am Montag, den 4.11.2024 wird das Bürgerbüro wieder zu den regulären Zeiten geöffnet sein.

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Aus dem Kreis Verden in den Landtag: Plenardebatte live miterlebt

Auf meine Einladung hin war kürzlich eine Gruppe Besucherinnen und Besucher aus allen Teilen des Landkreises Verden im Niedersächsischen Landtag in Hannover zu Gast. Highlight war die Plenardebatte, die alle gemeinsam live miterleben konnten. Im Anschluss nahm ich mir viel Zeit, um Fragen zu meinem Abgeordnetenalltag, der aktuellen Lage der Demokratie und zu vielfältigen politischen Fachthemen zu beantworten. Nach einem lebendigen Austausch konnte die Besuchergruppe Hannover erkunden, bevor es mit vielen neuen Eindrücken gut gelaunt zurück in den Landkreis Verden ging.

Dörte Liebetruth im Gespräch mit Besucherinnen und Besuchern aus dem Landkreis Verden (Foto: Büro Liebetruth)

Wer in Zukunft Interesse an einem Besuch des Landtags in Hannover hat, ist herzlich eingeladen, sich bei meinem Team unter mail@nulldoerte-liebetruth.de oder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter 04231/9708720 zu melden.

 

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Klingbeil und Liebetruth: Mehr als 82.000 Euro für Fahrrad-Sammelschließanlage

Gute Nachrichten für Achim und die gesamte Region: der Bund stellt 82.500 Euro für das Projekt einer Fahrrad-Sammelschließanlage zur Verfügung. Das berichten Lars Klingbeil, der den Wahlkreis Verden als SPD-Bundestagsabgeordneter betreut, und die Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth. Die Mittel stammen aus dem Förderprogramm “Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen”.

Lars Klingbeil, der sich in Berlin stark gemacht hat für die Förderung, freut sich gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Dörte Liebetruth über die zugesagten Mittel für Achim: “Wir müssen die Mobilität auf dem Land an allen Eckpfeilern attraktiv gestalten. Die Gelder vom Bund ermöglichen in Achim nicht nur, dass Radfahren für Pendlerinnen und Pendler attraktiver wird, sondern auch dafür, dass Fahrräder künftig sicher abgestellt und geparkt werden können.” Antragsteller der Förderung ist die Stadt Achim. Dörte Liebetruth macht deutlich: “Die Förderung für die neue Fahrrad-Sammelschließanlage verbessert die Bedingungen für den Umstieg zwischen Rad und Bahn weiter.”

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Schritt vorwärts in Richtung aktives Wolfsmanagement

Deutschland hat auch auf Druck aus dem Landkreis Verden hin diese Woche in der EU für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes gestimmt. Damit ist man gemeinsam einen wichtigen Schritt vorwärts in Richtung eines regionalen Bestandsmanagements des Wolfs in Niedersachsen gegangen.

Ich bin wiederholt von Bürgerinnen und Bürgern, darunter Pferde- und Weidetierhalter, der Kreisjägerschaft und dem Landvolk auf die Notwendigkeit eines regionalen Bestandsmanagements angesprochen worden. Daraufhin habe ich mich für entsprechende Kreistags- und Landtagsbeschlüsse eingesetzt und Ministerpräsident Stephan Weil auf die aktuelle Abstimmung auf europäischer Ebene aufmerksam gemacht. Dank des Engagements von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Christian Meyer gegenüber der Bundesregierung hat sich Deutschland dafür eingesetzt, einen Antrag zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Artenschutzkonvention zu stellen. So weit wie jetzt waren wir noch nie und mit dieser Entscheidung haben wir die Grundlage geschaffen, um den Schutzstatus des Wolfes auch im EU-Recht in Zukunft von ‚streng geschützt‘ zu ‚geschützt‘ zu ändern.

Denn für eine Anpassung des geltenden EU-Rechts ist zunächst eine Änderung der Berner Konvention notwendig. All das ist Voraussetzung dafür, das regionale Bestandsmanagement von Wölfen in Deutschland zu ermöglichen. Es ist ein entscheidender Fortschritt, dass Deutschland mit roter und grüner Regierungsbeteiligung für eine Änderung mitgestimmt hat.

Der Beschluss der EU von dieser Woche stellt jedoch nur den Anfang des Prozesses dar. Die Berner Konvention kann nicht direkt durch die EU geändert werden. Der Ständige Ausschuss zur Berner Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der auch Staaten außerhalb der EU umfasst, wird im November über den Antrag beraten. Erst wenn die Vertragsparteien zustimmen, kann die FFH-Richtlinie auf EU-Ebene geändert werden. Diese Änderungen müssen dann auch noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das Gute ist, dass wir den letzten Schritt der Anpassung von deutschen Rechtsgrundlagen schon vorbereiten können. Die jetzige Entscheidung zeigt den klaren Willen der EU, notwendige Anpassungen im europäischen Recht vorzunehmen, um auf die veränderte Situation reagieren zu können.

Mit der aktuellen Entscheidung hat Deutschland ein klares Signal gesetzt. Die Bundesebene setzt sich für die Interessen von Regionen wie Niedersachsen, die besonders stark von der wachsenden Wolfspopulation betroffen sind, ein. Das ist ein erster Schritt zum ins Handeln kommen für unsere Weidetierhalten und Menschen im ländlichen Raum.

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Anträge für vom Hochwasser geschädigte Vereine bis zum 31.10. über Kommunen möglich

Auch Vereine können von den Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden profitieren.

Für den Zusammenhalt und unser alltägliches Miteinander ist das Vereinsleben vor Ort unverzichtbar. Nachdem sich vom Hochwasser betroffene Kreisverdener Vereine im Winter an mich gewandt hatten, habe ich mich daher dafür eingesetzt, dass auch Vereine Hochwasserhilfe erhalten können. Berücksichtigt werden Vereine vom Land jetzt als soziale Infrastruktur bzw. Sportinfrastruktur. Als solche können sie Hochwasserhilfe für öffentliche Infrastruktur erhalten. Vereine können entsprechende Anträge bei ihrer örtlichen Kommunen einreichen, welche die Zuwendungen dann weiterleiten.

Vom Hochwasser betroffene Kommunen, Verbände und Vereine erhalten über die Homepage der NBank als Bewilligungsstelle weitere Informationen.

Für den Antrag sind Dokumentationen der Schäden (z. B. durch Fotos und entsprechende Sachbeschreibungen) und schriftliche Unterlagen (z. B. Kostenvoranschläge für Reparaturen und Nachweise der Anschaffungs- und Herstellungskosten und Rechnungen) vorzulegen. Diese müssen klar, spezifisch und aktuell sein. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen (Personal- und Sachleistungen) des Antragstellers.

Für Rückfragen steht auch mein Bürgerbüro unter Doerte.Liebetruth@nullLT.Niedersachsen.de oder von 9 bis 15 Uhr unter 04231/9708720 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Das sog. Weihnachtshochwasser 2023/2024 hat zum Teil schwere Schäden auch in Bereichen der öffentlichen Infrastruktur verursacht. Im Rahmen eines Nachtragshaushaltes hat die Niedersächsische Landesregierung insgesamt rund 111 Mio. Euro zur Beseitigung von Schäden und für Investitionsmaßnahmen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt. Für die Schadensbeseitigung an der öffentlichen Infrastruktur sind zunächst 18 Mio. Euro eingeplant. Das Land unterstützt grundsätzlich mit bis zu 80 %.

Einnahmen -Ausgabenübersicht als xls

Produktinformation-Hochwasserhilfe-2023-öffentliche-Infrastruktur

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Hochwasser-Hilfsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe – Anträge noch bis zum 3. September möglich

Für vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene Landwirtinnen und Landwirte weise ich auf eine wichtige Frist hin: Noch bis zum 3. September können vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene landwirtschaftliche Unternehmen Hilfeleistungen des Landes bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragen. Leider ist in diesem Fall noch ein Versand der Antragsunterlagen per Post erforderlich; der 3. September ist das Datum, an dem die Antragsunterlagen bei der LWK angekommen sein müssen.

Das „Weihnachtshochwasser“ hatte um den Jahreswechsel herum und im Januar beträchtliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Verden, z. T. auch an Gebäuden und Inventar angerichtet. Die Richtlinie über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024“ legt fest, was bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/  abrufbar. Die LWK hatte die Landwirtinnen und Landwirte bereits im Winter informiert, dass und wie die Schäden dokumentiert werden müssen.

Gerade im Landkreis Verden hat das Weihnachtshochwasser leider viele landwirtschaftliche Betriebe stark getroffen. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass das Land Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte steht. Der Niedersächsische Landtag hat mit meiner Unterstützung durch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen für diese und andere Hilfsmaßnahmen geschaffen.

 

Antrag bei LWK als PDF

Antragsformular bei LWK als xls

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Am 28. August den Landtag erleben

Wer einmal eine Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags in Hannover miterleben und dort mit mir ins Gespräch kommen möchte, hat das nächste Mal am Mittwoch, den 28.08.2024 Gelegenheit dazu. Dann lade ich Interessierte aus den Landkreisen Verden und Rotenburg ein, den Niedersächsischen Landtag in Hannover zu besuchen. Dort können die Gäste von der Besuchertribüne aus eine Plenarsitzung verfolgen und im Anschluss daran mir im persönlichen Gespräch Ideen und Anregungen mit auf den Weg geben. Außerdem wird es Gelegenheit geben nachzufragen nach Anliegen, die ich bereits in meinem roten Rucksack mitgenommen habe in die Landespolitik.

Nach dem Besuch des Landtages besteht die Möglichkeit Hannover zu erkunden und zum Beispiel ein Museum zu besuchen oder durch die Innenstadt Hannovers zu bummeln. Die An- und Abreise erfolgt mit dem Zug.

Wer sich anmelden möchte, hat dazu ab sofort die Möglichkeit unter mail@nulldoerte-liebetruth.de oder telefonisch unter 04231/9708720 (Mo.-Fr. 9-15 Uhr). Wenn es mehr Anmeldungen gibt, als Plätze vorhanden sind, können diejenigen am 28. August den Landtag besuchen, die sich zuerst angemeldet haben.

 

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Klingbeil und Liebetruth haben gute Nachrichten für Rotenburg: 1,2 Millionen Euro Städtebauförderung

Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil und die SPD- Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth haben gute Neuigkeiten: Rotenburg erhält 1.200.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung. Mit den Mitteln, die zu gleichen Teilen vom Bund und Land getragen werden, werde die Stadt weiterentwickelt, macht Klingbeil deutlich. Dies mache die Stadt nicht nur schöner, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger auch lebenswerter und besser, sind sich Klingbeil und Liebetruth einig.

Die Fördermittel sollen in Rotenburg in Höhe von 800.000 Euro laut Klingbeil in den Bereich der “Lebendigen Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne” investiert werden. Das Ziel der Städtebauförderung für die lebendigen Zentren sei es, Stadt und Ortskerne zu attraktiven und vielseitigen Standorten für Arbeiten, Wirtschaft, Wohnen, Bildung und Kultur weiterzuentwickeln. Weitere 400.000 Euro sollen in das Wohngebiet auf dem Loh in den Bereich des sozialen Zusammenhalts fließen, um die Wohn- und Lebensqualität zu stärken. Torsten Oestmann, Bürgermeister der Stadt Rotenburg, freut sich über die finanzielle Zusage aus Berlin und Hannover: “Wir haben einiges vor in nächster Zeit – ich bin sehr dankbar für diese Unterstützung!”.

Lars Klingbeil hat sich in Berlin für eine Zusage der Fördermittel in Rotenburg stark gemacht und weiß um die Notwendigkeit der Mittel: “Für die Kommunen ist die Städtebauförderung ein wichtiges Instrument, um verschiedene Herausforderungen, z.B. den Klimawandel, zu bewältigen”.

Der Bund fördert gemeinsam mit dem Land Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderungsprogramm 2024 jeweils zur Hälfte nachhaltige Entwicklung und Erneuerung von Städten und Gemeinden mit rund 122 Millionen Euro.