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Hochwasser-Hilfsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe – Anträge noch bis zum 3. September möglich

Für vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene Landwirtinnen und Landwirte weise ich auf eine wichtige Frist hin: Noch bis zum 3. September können vom „Weihnachtshochwasser“ betroffene landwirtschaftliche Unternehmen Hilfeleistungen des Landes bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragen. Leider ist in diesem Fall noch ein Versand der Antragsunterlagen per Post erforderlich; der 3. September ist das Datum, an dem die Antragsunterlagen bei der LWK angekommen sein müssen.

Das „Weihnachtshochwasser“ hatte um den Jahreswechsel herum und im Januar beträchtliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Verden, z. T. auch an Gebäuden und Inventar angerichtet. Die Richtlinie über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024“ legt fest, was bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/  abrufbar. Die LWK hatte die Landwirtinnen und Landwirte bereits im Winter informiert, dass und wie die Schäden dokumentiert werden müssen.

Gerade im Landkreis Verden hat das Weihnachtshochwasser leider viele landwirtschaftliche Betriebe stark getroffen. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass das Land Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte steht. Der Niedersächsische Landtag hat mit meiner Unterstützung durch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 die Voraussetzungen für diese und andere Hilfsmaßnahmen geschaffen.

 

Antrag bei LWK als PDF

Antragsformular bei LWK als xls

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Allgemein Landtag

Am 28. August den Landtag erleben

Wer einmal eine Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags in Hannover miterleben und dort mit mir ins Gespräch kommen möchte, hat das nächste Mal am Mittwoch, den 28.08.2024 Gelegenheit dazu. Dann lade ich Interessierte aus den Landkreisen Verden und Rotenburg ein, den Niedersächsischen Landtag in Hannover zu besuchen. Dort können die Gäste von der Besuchertribüne aus eine Plenarsitzung verfolgen und im Anschluss daran mir im persönlichen Gespräch Ideen und Anregungen mit auf den Weg geben. Außerdem wird es Gelegenheit geben nachzufragen nach Anliegen, die ich bereits in meinem roten Rucksack mitgenommen habe in die Landespolitik.

Nach dem Besuch des Landtages besteht die Möglichkeit Hannover zu erkunden und zum Beispiel ein Museum zu besuchen oder durch die Innenstadt Hannovers zu bummeln. Die An- und Abreise erfolgt mit dem Zug.

Wer sich anmelden möchte, hat dazu ab sofort die Möglichkeit unter mail@nulldoerte-liebetruth.de oder telefonisch unter 04231/9708720 (Mo.-Fr. 9-15 Uhr). Wenn es mehr Anmeldungen gibt, als Plätze vorhanden sind, können diejenigen am 28. August den Landtag besuchen, die sich zuerst angemeldet haben.

 

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Allgemein Landtag

Klingbeil und Liebetruth haben gute Nachrichten für Rotenburg: 1,2 Millionen Euro Städtebauförderung

Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil und die SPD- Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth haben gute Neuigkeiten: Rotenburg erhält 1.200.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung. Mit den Mitteln, die zu gleichen Teilen vom Bund und Land getragen werden, werde die Stadt weiterentwickelt, macht Klingbeil deutlich. Dies mache die Stadt nicht nur schöner, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger auch lebenswerter und besser, sind sich Klingbeil und Liebetruth einig.

Die Fördermittel sollen in Rotenburg in Höhe von 800.000 Euro laut Klingbeil in den Bereich der “Lebendigen Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne” investiert werden. Das Ziel der Städtebauförderung für die lebendigen Zentren sei es, Stadt und Ortskerne zu attraktiven und vielseitigen Standorten für Arbeiten, Wirtschaft, Wohnen, Bildung und Kultur weiterzuentwickeln. Weitere 400.000 Euro sollen in das Wohngebiet auf dem Loh in den Bereich des sozialen Zusammenhalts fließen, um die Wohn- und Lebensqualität zu stärken. Torsten Oestmann, Bürgermeister der Stadt Rotenburg, freut sich über die finanzielle Zusage aus Berlin und Hannover: “Wir haben einiges vor in nächster Zeit – ich bin sehr dankbar für diese Unterstützung!”.

Lars Klingbeil hat sich in Berlin für eine Zusage der Fördermittel in Rotenburg stark gemacht und weiß um die Notwendigkeit der Mittel: “Für die Kommunen ist die Städtebauförderung ein wichtiges Instrument, um verschiedene Herausforderungen, z.B. den Klimawandel, zu bewältigen”.

Der Bund fördert gemeinsam mit dem Land Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderungsprogramm 2024 jeweils zur Hälfte nachhaltige Entwicklung und Erneuerung von Städten und Gemeinden mit rund 122 Millionen Euro.

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Allgemein Landtag

500.000 Euro für Achims nördliche Innenstadt

Wie ich aus dem niedersächsischen Wirtschafts- und Bauministerium erfahren habe, erhält Achims nördliche Innenstadt 500.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderung. Dadurch kann die Lebensqualität in der Stadt weiter verbessert und Achim zukunftsfähiger gestaltet werden.  Das Städtebauförderungsprogramm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” stellt Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in den Mittelpunkt integrierter Stadtentwicklung.

Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit dem Bund jeweils zur Hälfte die nachhaltige Entwicklung und Erneuerung von Städten und Gemeinden mit rund 122 Millionen Euro. Zusammen mit den zusätzlichen Einnahmen und dem Eigenanteil der Kommunen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 185 Millionen Euro. Mit dem Städtebauförderungsprogramm 2024 setzt Niedersachsen ein starkes Zeichen für eine nachhaltige, zukunftsfähige und klimagerechte Stadtentwicklung. Die Kommunen werden durch die Ämter für regionale Landesentwicklung über die Förderungen unterrichtet, und die Mittel werden anschließend von der NBank bewilligt.

Hintergrund:

Für die Kommunen ist die Städtebauförderung ein unverzichtbares Instrument, um verschiedene städtebauliche Herausforderungen zu bewältigen. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel stehen dabei im Vordergrund. Die Fördermittel tragen insbesondere dazu bei, die Städte und Gemeinden widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Durch die Schaffung von Flächen für die Versickerung, Retention und Verdunstung von Regenwasser wird das Kanalnetz entlastet und die Gefahr von Überschwemmungen reduziert. Mulden-Rigolen-Systeme und versickerungsfähige Verkehrs- und Pflasterflächen ermöglichen es beispielweise, das Regenwasser vor Ort zu speichern und langsam wieder abzugeben. Durch Verdunstungskühlung bei der Versickerung trägt dies zudem zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Der weitere Ausbau von Grünflächen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Pflanzung von Bäumen verstärken diesen Effekt noch.

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Landtag Pressespiegel

Kreiszeitung: Änderung der Bauordnung: Bauen soll wieder bezahlbar werden

Am 27.06.2024 berichtete die Kreiszeitung über das gemeinsame Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft zur Reform der Niedersächsischen Bauordnung für die ich mich eingesetzt habe. Dadurch werden die gesetzliche Anforderungen für Baumaßnahmen gesenkt.

Zum vollständigen Artikel geht es hier entlang.

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Allgemein Landtag

Liebetruth und Klingbeil: Förderung für das Theater Metronom kommt

Die Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth und der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil begrüßen, dass die Landesregierung Niedersachsen das Theater Metronom in Hütthof mit 25.000 Euro im Rahmen der Spielstättenförderung für professionelle freie Theater unterstützt. Das besondere Theater aus Visselhövede, das in diesem Jahr 30 Jahre alt wird, hatte bereits in den Vergangenheit von der Spielstättenförderung profitiert. Die beiden SPD-Politiker hatten sich auch in diesem Jahr für eine Fortsetzung der Förderung für das Theater Metronom eingesetzt. “Das Theater Metronom ist aus dem kulturellen Leben im Landkreis Rotenburg nicht wegzudenken. Wir freuen uns, dass die Landesregierung die Arbeit des Theaters auch in diesem Jahr fördert und wertschätzt” sagten Dörte Liebetruth und Lars Klingbeil. 

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Allgemein Landtag

Geändertes Kindertagesstättengesetz entlastet zum neuen Kita-Jahr auch im Kreis Verden

Das vom Niedersächsischen Landtag in dieser Woche geänderte Kindertagesstättengesetz entlastet ab August, wenn das neue Kita-Jahr startet, auch Kindertagesstätten im Landkreis Verden.  Von Eltern war ich zuvor auf die Auswirkungen des Erziehermangels in den Kitas aufmerksam gemacht worden, von Kita-Fachkräften auf schwierige Arbeitsbedingungen angesichts dieser Kita-Krise.

Das im April eingebrachte und diese Woche verabschiedete Gesetz zur Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) hilft, kurzfristig die angespannte Situation in den niedersächsischen Kindertagesstätten zu verbessern, für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung zu sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit zu gewährleisten. In den Vorjahren war es mir auf Anregungen aus der Region hin gelungen in Zusammenarbeit mit der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Bildung auf Landesebene, das Schulgeld für die Erzieherausbildung und die Kindergartengebühren abzuschaffen und mit Stufenplänen den Weg zur dritten Kraft in Krippengruppen und später erste Schritte in Richtung dritter Kraft in Kita-Gruppen einzuschlagen.

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Bildung Nord- Niedersachsen Niedersachsen (v.r.: Jutta Liebetruth, Cornelia Baden, Corinna Lange, Dörte Liebetruth, Anne Deutsch und Paul Brandt)

Bei einer Veranstaltung in Achim, zu der ich und die SPD-Arbeitsgemeinschaft Nord-Niedersachsen gemeinsam eingeladen hatten, diskutierten die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für frühkindliche Bildung Corinna Lange und die ich kürzlich gemeinsam mit Erzieherinnen, Eltern, Großeltern und Ratsmitgliedern, was zu tun ist, um die Lage an den Kitas zu verbessern. Corinna Lange, selbst Sozialassistentin und mehrfache Mutter, machte deutlich: „Gerade die KiTa-Jahre sind von entscheidender Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Daher sollten wir uns immer die Frage stellen: Wie bekommen wir Verlässlichkeit und Qualität mit der nötigen Flexibilität in der Betreuung zusammen? Fehlende Fachkräfte sind aktuell die größte Herausforderung für die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Hier setzt das Gesetz an.“ Dabei seien drei Bereiche besonders hervorzuheben:

Erstens mussten bisher mitunter ganze Kita-Gruppen zu Hause bleiben, oft weil es eine Erstkraftproblematik in den Kitas gibt, also weil die Erzieherinnen und Erzieher fehlten. Gleichzeitig gibt es in den Kindertagesstätten aber viele gut ausgebildete Assistenzkräfte mit jahrelanger Berufserfahrung. Die aktuelle Gesetzesänderung ermöglicht niedrigschwellig den Aufstieg zur Gruppenleitung, was sowohl bei der eigenen Berufsentwicklung hilfreich sein kann, aber natürlich auch den Trägern mehr Möglichkeiten bei der Personalplanung bietet. Hierfür ist auch eine Finanzhilfe vorgesehen. „Die Anmeldung für eine Qualifizierungsmaßnahme reicht schon aus, um als Gruppenleitung eingesetzt werden zu können. Die Herausforderungen für Kitas und Eltern bestehen jetzt, daher ist es nicht sinnvoll, dass Assistenzkräfte für eine Qualifizierungsmaßnahme für längere Zeit dem Kita-Betrieb fernbleiben. Die Qualität der frühkindlichen Bildung wird dabei immer im Blick behalten. Schließlich werden in den Kitas wichtige Grundlagen für die Bildung und weitere gute Entwicklung der Kinder gelegt“, so Corinna Lange.

Zweitens konnten Randzeiten aufgrund des Fachkräftemangels in den Einrichtungen vor Ort oft nicht mehr angeboten werden, da diese vielfach als erste Maßnahme gekürzt wurden. Durch einen flexibleren Personaleinsatz in einer Ergänzungszeit – durch sogenannte „geeignete Kräfte“ – soll diese Situation nun verbessert werden. Damit kommen wir dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder ein Stück näher. Gerade sogenannte Früh- und Spätdienste können für berufstätige Eltern extrem wichtig sein.

Drittens wurden die Vertretungsregelungen angepasst, um auf personelle Engpässe flexibler reagieren zu können. Eine geeignete Kraft kann nun fünf Tage im Monat je Gruppe eingesetzt werden, was in mindestens viergruppigen Kitas sogar die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für Vertretungskräfte bietet. „Somit lassen sich zum einen besser die benötigten Betreuungskräfte finden und zum anderen gibt dieser Schritt den Vertretungskräften die nötige berufliche Sicherheit“, sagt Corinna Lange.

Was wir mit den aktuellen Kita-Gesetzesänderungen machen, ist Krisenmanagement. Für eine grundlegende Kita-Gesetzesnovelle nahm ich in ihrem roten Rucksack weitere Anregungen mit. Dazu gehörte der Wunsch nach Entlastungsstunden für Kita-Leitungen gerade in kleinen Kitas. Corinna Lange und ich “bleiben dran”.

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Unterstützung des Landes für Bürgerbusvereine in Aussicht / „Bürgerbusvereine leisten Großartiges“

Mit dem auf meine Initiative von der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes hat der Landtag ein Gesetzgebungsverfahren gestartet, um Bürgerbusvereinen finanziell ohne viel Bürokratie zu helfen. Durch eine Pauschale vom Land – mindestens 3.000 Euro jährlich – soll die Basis der Vereinsarbeit gestärkt werden. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden können.

Mit unzähligen Stunden ehrenamtlichen Engagements machen Bürgerbusvereine Menschen dort mobil, wo weder andere Busse noch die Bahn halten. Das betrifft besonders die vielen ländlichen Räumen Niedersachsens. Und davon profitieren gerade schwächere Verkehrsteilnehmende wie Menschen mit Behinderung oder Seniorinnen und Senioren, die nicht oder nicht mehr mit dem eigenen Auto unterwegs sein können. Bürgerbusvereine, die ehrenamtlich Linienverkehr im Rahmen fester Fahrpläne und Bedienzeiten anbieten, schließen Angebotslücken und bieten der Bevölkerung zuverlässige Verbindungen. Dieser wichtige Beitrag zur Mobilität vieler Menschen in Niedersachsen verdient unser aller Wertschätzung. Bürgerbusse tragen zur Verkehrswende bei, weil sie Autofahrten ersetzen.

Die Vereine sind aber besonderen Belastungen ausgesetzt. Auf der einen Seite unterliegen ihre Verkehrsangebote und damit die Vereinstätigkeit einer gesetzlichen Betriebspflicht. Auf der anderen Seite müssen sich die Vereine auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stützen. Mit der nun geplanten Pauschale sollen diese Vereine jetzt besser unterstützt werden. Damit wird eine weitere Idee in die Tat umgesetzt, die ich von den Bürgerbus-Aktiven aus dem Kreis Verden, allen voran dem Landesvorsitzenden von Pro Bürgerbus Niedersachsen Wolfgang Kaib aus der Samtgemeinde Thedinghausen in meinem roten Rucksack mitbekommen habe. Ehrenamtliche, die einen durchgehend zuverlässigen Fahrplanbetrieb aufrechterhalten, leisten Großartiges. Sie verdienen Wertschätzung und Entlastung. Deswegen schlagen wir eine zuverlässige und unbürokratische Organisationspauschale vor.

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Neue Hilfen für Privathaushalte: Land weitet Unterstützung für Betroffene des Weihnachts-Hochwassers aus

Wie ich aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium erfahren habe, ist jetzt die Förderrichtlinie veröffentlicht worden, mit der das Land Niedersachsen durch das Weihnachts-Hochwasser geschädigte Haushalte beim Wiederaufbau unterstützt: Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer können bei der Instandsetzung von Wohngebäuden und der Erneuerung von Hausrat Unterstützung beantragen. Gerade im Landkreis Verden waren viele privaten Haushalte vom Hochwasser betroffen, ich freue mich, dass das Land nach der Soforthilfe nun eine weitergehende finanzielle Unterstützung bei Hochwasserschäden an Gebäuden anbietet.

Die finanziellen Hilfen können gewährt werden, wenn der Schaden mehr als 1.000 Euro beträgt. Dann können Geschädigte einen Ausgleich von bis zu 80 Prozent erhalten, der auf 500.000 Euro begrenzt ist. Die Hilfen können auch in Form von Pauschalen gewährt werden. Die Landeshilfen sind gegenüber anderen Leistungen nachrangig. Insbesondere Versicherungsleistungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linie einzusetzen. Betroffene können denselben Schaden nicht mehrfach geltend machen. Die Hilfen sind nicht an Bedingungen wie Bedürftigkeit geknüpft.

Eine wichtige Voraussetzung für die Hilfe des Landes ist jedoch, dass sich Betroffene für die Zukunft gegen Elementarschäden versichern. Finanzielle Hilfen können Betroffene allerdings auch dann erhalten, wenn sie nachweisen können, dass eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden kann oder ihnen der Abschluss einer Versicherung finanziell nicht zugemutet werden kann. Dafür legt die Richtlinie des Landes Einkommensgrenzen fest. So wird etwa von einem Einpersonenhaushalt mit weniger als 25.500 Euro oder einem Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern mit weniger als 52.500 Euro nicht verlangt, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Die zusätzlichen Unterstützungsleistungen können außerdem für Ausgaben gewährt werden, die nicht durch eine eventuell bestehende Elementarschadenversicherung gedeckt sind oder wenn mit der Versicherung ein Selbstbehalt vereinbart ist. In diesem Fall kann eine finanzielle Hilfe bis zur Höhe des Selbstbehaltes gewährt werden.

Die Regelungen lehnen sich an die Bestimmungen der Hochwasserhilfe für den Wiederaufbau aus 2013 und 2017 an, mit denen gute Erfahrungen gemacht wurden. Um eine unkomplizierte Hilfe zu gewährleisten, sieht die Richtlinie für die Betroffenen etwa Erleichterungen bei dem Nachweis der Verwendung vor. Das Land verlangt lediglich, dass die Originalbelege und Kontoüberweisungsbelege bis Ende 2030 aufbewahrt werden müssen, damit diese jederzeit von der Bewilligungsstelle eingesehen und geprüft werden können. Wer mehr als 25.000 Euro erhält, muss zusätzlich einen zahlenmäßigen Nachweis vorlegen.

Die Bewilligungsstelle des Landes ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Sie hat in einem ersten Schritt am 3. Juni 2024 einen Fördercheck unter www.nbank.de zur Verfügung gestellt. Dort können vom Hochwasser betroffene Haushalte unverbindlich prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Landes grundsätzlich erfüllen. In einem zweiten Schritt wird voraussichtlich ab 19. Juni 2024 die Möglichkeit bestehen, direkt über das Kundenportal der NBank einen Antrag auf eine finanzielle Hilfe zu stellen. Anträge müssen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Die Informationen zur Antragsstellung bei der NBank finden Sie hier.

Zum Fördercheck bei dem vom Hochwasser betroffene Haushalte unverbindlich prüfen können, ob die zentralen Förderbedingungen für einen Antrag erfüllt sind geht es hier entlang.

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Landtag Pressespiegel

Kreiszeitung: “Erste Kreuzchen auf der Mammutliste”

Am 06.06.2024 berichtete die Kreiszeitung über den gemeinsamen Wahlaufruf der Europa Union mit Landrat Peter Bohlmann und sämtlichen Bürgermeistern des Landkreises sowie einem breiten Bündnis von Initiativen aus dem Landkreis

Zum vollständigen Artikel geht es hier entlang.