Kategorie: Landtag
“… ruft ein jeder freudiglich: Gott sein Dank, sie haben sich!” (Wilhelm Busch). So ungefähr ist es mir und sicherlich auch vielen von Euch gegangen, als sich in der letzten Woche die Ampel endlich darauf verständigt hat, wie denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der nächste Bundeshaushalt ausschauen soll. In den Wochen davor war immer mehr Unsicherheit entstanden, wer denn wohl wo und in welcher Höhe von Sparmaßnahmen betroffen sein könnte. Rechtzeitig vor Weihnachten hat diese Unsicherheit ein Ende gefunden und das war nach manchen Irrungen und Wirrungen in diesem Jahr zum Schluß noch mal eine gute Nachricht.Das betrifft das große Ganze, im Detail wird es jetzt noch viele Diskussionen geben. Die Ampel hat darauf verzichtet, für das Jahr 2024 noch einmal von einer Notlage auszugehen und damit die Möglichkeit für zusätzliche Kredite zu eröffnen. Das hätte viele Einzelentscheidungen erübrigt, die sich jetzt einer kritischen Diskussion stellen müssen. Ein Sozialabbau findet zwar nicht statt, aber dafür rückt ein Bereich in den Mittelpunkt, den die Bundesregierung in diesen Jahren eigentlich massiv vorantreiben wollte – den Übergang zu mehr Klimaschutz. An vielen Einzelprogrammen wird nicht gerüttelt, unter anderem werden auch die Wasserstoffprojekte im niedersächsischen Nordwesten kommen, von denen ich in der letzten Woche berichtet hatte. Das ist ausdrücklich gut so.Aber es gibt auch einigeMaßnahmen, die einen sozialverträglichen Klimaschutz schwieriger machen werden:Beispiel Elektroautos: Der Absatz von Elektroautos lahmt seit einigen Monaten und jetzt wurde auch noch die staatliche Förderung beim Kauf von heute auf morgen gestoppt. Außerdem wird der Strom teurer, weil eine vorgesehene Begrenzung von Netzkosten doch nicht kommt. Beides zusammen sind sicher keine Argumente, jetzt ein Elektroauto zu kaufen.Beispiel Regionalverkehr: Zu den Zielen der Verkehrspolitik zählt, dass mehr Menschen vom Auto auf die Schiene umsteigen sollen, gerade auch im ländlichen Raum. Dazu muss der SPNV (der Schienengebundene Nahverkehr) ausgebaut werden. Stattdessen werden die Mittel des Bundes gekürzt, das passt nicht zusammen.Beispiel CO2-Preis- Erhöhung ohne sozialen Ausgleich: Die meisten Menschen in Deutschland leben auf dem Land, viele davon müssen jeden Tag zu ihrer Arbeitsstelle ziemlich lange Wege zurücklegen, verdienen aber dennoch nur relativ wenig Geld. Eine Lehre aus der verkorksten Diskussion über das Heizungsgesetz im Laufe dieses Jahres ist gewesen, dass Klimaschutz-Maßnahmen gerade für diese Menschen verträglich sein müssen, wenn sie überzeugt werden sollen. Die zusätzliche Erhöhung des CO-Preises wird die Kosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz und fürs Heizen erhöhen, ein sozialer Ausgleich ist bislang nicht vorgesehen . In einem Flächenland wie Niedersachsen wird das zu spüren sein.
Das sind nur einige der wunden Punkte, die Teil des Ampel-Konzepts sind. Nach der Weihnachtspause wird es dazu sicher noch viele Diskussionen geben, ich halte das auch für notwendig. Und ich setze auf das Struck’sche Gesetz, benannt nach dem legendären ehemaligen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck aus Uelzen: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Möge es sich ein weiteres Mal bestätigen.Ich wünsche Euch eine gute Woche und an ihrem Ende richtig schöne, ruhige und harmonische Weihnachten!
Wie kann eine bessere Unterbringung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz durch die Zusammenführung der Verdener Polizeistandimmobilien an einem Standort gelingen? Um gemeinsam Antworten auf diese Frage zu entwickeln, hatte ich den Staatssekretär Stephan Manke aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und Bürgermeister Lutz Brockmann in die Polizeiinspektion Verden/Osterholz eingeladen.
Die Leiterin der Polizeiinspektion Antje Schlichtmann stellte dar, dass die Polizeiinspektion derzeit auf vier Standorte in Verden verteilt ist, was zu vielen organisatorischen Nachteilen führt. So ist zum Beispiel derzeit kein direkter Austausch zwischen Ermittlungs- und Einsatzbereich möglich. Der Arbeitsaufwand für Logistik ist aufgrund der unterschiedlichen Standorte sehr hoch, da z. B. Lagermöglichkeiten aufgeteilt werden müssen. Um den steigenden Raumbedarf abzudecken, wäre sogar eine Anmietung einer fünften Liegenschaft notwendig. Bei einer Erweiterung an einem bereits bestehenden Standort ist es hingegen möglich, den Raumbedarf zu bündeln. Bürgermeister Lutz Brockmann führte aus, dass der Bebauungsplan auf dem oder um das Grundstück „Burgfeld 6“ noch Potenzial für die Erweiterung des Polizeistandorts böte. Im Gespräch wurden konkrete Schritte vereinbart, wonach zunächst der Raumbedarfsplan der Polizei Verden vom Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften geprüft wird. Daraufhin wird die Polizeidirektion das Vorhaben beim Innenministerium beantragen, bevor wieder das Landesamt für Bau und Liegenschaften am Zug sein wird. “Bei der Unterbringung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz gibt es Luft nach oben. Diesen Handlungsbedarf gehen wir jetzt an,“ war ich mir mit Staatssekretär Stephan Manke einig.
Zum vollständigen Artikel in der Kreiszeitung geht es hier entlang.
Zahlreiche Anliegen, die mir in den vergangenen Monaten in meinem roten Rucksack für den Landtag mitgegeben worden sind, konnte ich als Mitglied im Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen nun im Änderungsantrag der niedersächsischen Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2024 verankern:
Dazu zählen 50 Millionen Euro, die in die weitere Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus durch das Land fließen. Bis zu weitere 70 Millionen Euro wird das Wirtschaftsministerium durch Umschichtungen bereitstellen, das konnte Minister Olaf Lies erreichen. Alle beim Land bis zum Stichtag 15.10.2023 eingereichten und vom Bund bewilligten Anträge auf Breitbandförderung wird das Land wie bisher mit 25 Prozent bezuschussen. Leider hat der Landkreis Verden zum Stichtag noch keinen Förderantrag gestellt. Das sollten wir so schnell wie möglich nachholen, auch wenn das nur eine Chance aber keineswegs eine Garantie ist, noch von den bis zu 120 Millionen Euro profitieren zu können. Investitionen in den Breitbandausbau stärken unsere Infrastruktur maßgeblich und machen sie zukunftsfester.
Mit insgesamt 5 Millionen werden die Haushaltsansätze für die Landesstraßen und die Sanierung von Radwegen entlang von Landesstraßen weiter verstärkt, so dass 2024 insgesamt knapp 110 Millionen Euro über das Investitionsbudget des Landesstraßenbauplafonds verfügbar sein werden (in 2023 waren es knapp 82 Mio. Euro). Für diese zusätzlichen Gelder habe ich mich nicht nur als örtliche Abgeordnete, sondern auch als verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion intensiv eingesetzt. Ich werde nun Druck machen, dass auch die Menschen im Landkreis Verden davon konkret profitieren beispielsweise durch eine Sanierung des Radweges entlang der Landesstraße 155 zwischen Völkersen, Dahlbrügge und Holtebüttel.
Auch mit der Bereitstellung zusätzlicher Gelder für das von Kreisverdener Kommunen mehrfach in Anspruch genommene Förderprogramm ‚Zukunftsräume‘, für das vom Verein NEUA genutzte und den Landfrauen unterstütze Programm ‚Transparenz schaffen‘ und mit zusätzlichen Geldern für die Direktvermarktung tragen wir dazu bei, ländliche Räume zukunftsfest zu machen. 5 Millionen zusätzlich für die European Medical School sollen dazu beitragen, dass perspektivisch noch mehr junge Menschen dort Medizin studieren und später als Ärztinnen und Ärzte arbeiten können als bisher.
Wichtig für unsere Demokratie sind außerdem ein lebendiges Vereinsleben und eine starke Polizei. Deswegen nehmen wir eine Millionen Euro in die Hand um künftig landesseitig die GEMA-Kosten für Vereine zu tragen und Ehrenamtlichen so das Leben zu erleichtern. Bisher gab es da nur für Sportvereine eine Lösung. Die Digitalisierung der Kommunikation der Polizei unterstützen wir mit 2 Millionen Euro zusätzlich; weitere Gelder dafür wird Ministerin Daniela Behrens dafür umschichten.
Ich freue mich, dass die Meisterprämie im Handwerk auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird und in den Jahren 2024 bis 2026 dafür Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr eingeplant sind. Mit der Fortsetzung der Meisterprämie geht es uns darum, Karrieren im Handwerk verlässlich noch attraktiver zu machen und so das Handwerk zu stärken. Landesweit konnten seit September 2017 über 12.000 Handwerksmeisterinnen und -meister von der Förderung profitieren.
Die neue Prämie kann voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der NBank beantragt werden. Mit der „Meisterprämie im Handwerk” können Handwerksmeisterinnen und -meister nach dem Bestehen ihrer Prüfung auch in den kommenden Jahren eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten. Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben. Sie stellt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk dar. Entscheidend ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses.
Für die aktuelle, auslaufende Richtlinie gilt, dass alle diejenigen, die ihre Meisterprüfung bis einschließlich 30. Juni 2023 abgeschlossen haben (maßgeblich ist das Datum auf dem Meisterprüfungszeugnis), bis zum 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr, einen Antrag auf Förderung stellen können. Das Kundenportal der NBank wird bis dahin noch für Anträge nach der bisherigen Richtlinie geöffnet sein.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie bei der NBank unter https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Meisterprämie-im-Handwerk.html#aufeinenblick
Am 03.09.2023 berichtete die Kreiszeitung über das gemeinsame Sommerfest des Ortsvereins Verden und der Kreis-SPD am Lugenstein in Verden, zu dem wir Lars Klingbeil als Gast begrüßen konnten.
Zum vollständigen Artikel geht es hier entlang.