Zurzeit ist das Bürgerbüro krankheitsbedingt nur von 9 bis 14.30 Uhr besetzt.
Anfragen können gerne auch über das Kontaktformular gestellt werden.
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Zahlreiche Anliegen aus dem Landkreis Verden, die ich in den vergangenen Monaten in meinem roten Rucksack mit in den Landtag genommen habe, werden nun im Landeshaushalt 2025 berücksichtigt werden. Das haben kürzlich die Regierungsfraktionen von Landtags-SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.
So war ich von Kreisverdener Sportvereinen und Kommunen darum gebeten worden, mich für eine Neuauflage des Sportstättenförderprogramms einzusetzen. Das Ergebnis: Im kommenden Jahr wird es ein Sportstättensanierungsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten im Umfang von insgesamt 25 Millionen Euro geben – zusätzlich zur normalen Förderung für die Vereine, die über den Landessportbund läuft.
Nachdem sich das Weser-Aller-Bündnis Engagiert für Demokratie und Zivilcourage (WABE) mit einem Brief an mich gewandt hat, konnte ich erreichen, dass die von WABE getragene Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und für Demokratie wie erstmals 2024 auch im kommenden Jahr 2025 wieder in Höhe von 150.000 Euro vom Land gefördert wird. Da derzeit unklar ist, wann der Bundeshaushalt beschlossen wird, gibt das WABE zumindest etwas Finanzierungssicherheit für das kommende Jahr 2025. Beratungsstrukturen wie „beraten-niedersachsen.de“, die zur Prävention salafistischer, d. h. islamistischer Radikalisierung dienen, sollen mit weiteren 150.000 gestärkt werden; auch auf dieses Thema war ich im Kreis Verden angesprochen worden.
Um es für junge Menschen auch im Landkreis Verden einfacher zu machen, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu übernehmen oder eine neue Existenz in der Landwirtschaft aufzubauen, legt das Land 2025 ein Existenzgründungsprogramm in Höhe von 2,2 Millionen auf. Damit es für Landwirtinnen und Landwirte leichter wird, Ferkel besonders tiergerecht aufzuziehen, wird Niedersachsen knapp eine Million Euro bereitstellen. Ich bin Mitglied im Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen; beide Programme konnten mit meiner Unterstützung im Änderungsantrag der niedersächsischen Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2025 verankert werden.
Mit weiteren Mitteln im Umfang von 500.000 Euro wird 2025 die Suchtprävention in Niedersachsen gestärkt. Diese Mittel sollen vor allem dazu beitragen, dass Suchtberatungsstellen wie die Fachstelle Sucht des Kirchenkreises Verden ihre wichtige Arbeit fortsetzen und Präventionsangebote für verschiedene Altersgruppen aufrechterhalten können. Mir ist bewusst, dass mit diesen zusätzlichen Mitteln angesichts steigender Personal- und Sachkosten noch nicht alle Probleme der Suchtberatungsstellen dauerhaft gelöst sind. Das Anliegen der Kreisverdener Fachstelle Sucht, zu einer dauerhaften Lösung zu kommen, werde ich daher weiter verfolgen.
Zusätzlichen Schwung bekommt die Solaroffensive des Landes mit weiteren zehn Millionen Euro. Sie sollen dazu beitragen Landesliegenschaften wie Polizeigebäude und Gerichte mit Photovoltaikanlagen (PV) auszustatten. Von diesem Schwung könnten auch Verdener Gerichtsgebäude profitieren. Ziel ist es, dass die Landesliegenschaften so bald wie möglich klimaneutral arbeiten. In meinem roten Rucksack habe ich weiterhin das Verdener Anliegen, dass auch die E-Auto-Lademöglichkeiten für diejenigen, die in den Landesliegenschaften arbeiten oder sie besuchen, verbessert werden müssen.
Als Sprecherin für Mobilität und Verkehr freue ich mich, für das kommende Jahr 2025 gemeinsam mit Minister Olaf Lies zusätzlich sieben Millionen Euro Landesmittel zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durchgesetzt zu haben. Dass der Bedarf noch größer sei, weiß ich. Aber zusätzliche Mittel des Landes in dieser Größenordnung seien ein wichtiges Signal, von dem auch der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) profitieren werden, dem der Landkreis Verden angehört.
Um das Kulturleben und die Teilhabe aller daran zu stärken, haben die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit meiner Unterstützung für die Erwachsenenbildung und die Landeszentrale für politische Bildung jeweils eine Million Euro und für die Landschaftsverbände (der Landkreis Verden gehört zum Landschaftsverband Stade) mehr als zwei Millionen Landesmittel beschlossen. Aus letzteren Mitteln können Kreisverdener Kulturvereine Förderung für Veranstaltungen usw. beantragen (siehe im Internet Landschaftsverband-Stade.de). Weitere 500.000 Euro gibt es für die die Soziokultur; von solchen Mitteln konnte in der Vergangenheit bereits mehrfach das Kulturhaus Alter Schützenhof (KASch) in Achim profitieren.
Gemeinsam mit der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60plus mit ihrer Vorsitzenden Christiane Knof-Grotevent und der Verdener SPD-Ortsvereinsvorsitzende Özge Kadah war ich schwer beeindruckt sowohl vom Bettenhaus-Neubau als auch von den weiteren Zukunftsplänen der Aller-Weser-Klinik (AWK) in Verden. Damit wir auch in Zukunft eine gute, wohnortnahe Krankenhausversorgung haben, muss auch nach dem Bettenhausneubau, der mit rund 50 Mio. Euro vom Land gefördert wurde, mit einem nächsten Bauabschnitt weiter modernisiert werden. Dafür setze ich mich auf Landesebene ein.
AWK-Geschäftsführerin Marianne Baehr gab einen Überblick über den Neubau des Bettenhauses und dessen Vorteile. Dabei berichtete sie von der neuen OP-Abteilung, die einen sehr hohen technischen Standard erfüllt und auf positive Resonanz bei den Mitarbeitern der Klinik treffe. Marianne Baehr lobte, dass ohne unsere enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit das Bettenhaus heute noch nicht stehen würde. Der stellvertretende Pflegedirektor Thomas Klapschus berichtete gut ein Jahr nach der Bettenhaus-Einweihung von den gemeisterten Herausforderungen, die der Umzug vom alten ins neue Gebäude mit sich brachte. Die Phase der Eingewöhnung sei aber schnell überwunden worden und der Klinikalltag würde durch das moderne Gebäude positiven Einfluss nehmen.
Die Geschäftsführerin Baehr gab dann einen Einblick in die Zukunftsplanungen der AWK zur Modernisierung der Klinik. „Nach dem Bau ist vor dem Bau“, so Baehr. So finden zurzeit Planungen für einen zweiten Bauabschnitt statt, in dem eine wesentlich größere zentrale Notaufnahme (ZNA) ihren Platz finden soll. Über einen zentralen Anlaufpunkt soll hier die Möglichkeit bestehen den Patienten in die akut-medizinische Notaufnahme oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst weiterzuleiten. Auch die Intensivstation und die Geburtsstation sollen in diesem Neubau ihren Platz finden; Kreißsaal und OP sollen künftig noch näher zusammenrücken. Der Hubschrauberlandeplatz soll nach neusten Planungen möglichst auf dem Dach untergebracht werden. Der aktuelle Hubschrauberlandeplatz war laut Baehr ursprünglich auf ca. 20 Landungen im Jahr ausgelegt gewesen, werde aber inzwischen mitunter ca. 5-10 Mal pro Woche genutzt.
Özge Kadah machte deutlich, dass künftig die Krankenhaus-Betriebskosten, für die der Bund zuständig ist, endlich auskömmlich refinanziert werden müssen. Deswegen sei es gut, nicht mehr nur auf Fallpauschalen zu setzen. Ich gab zu bedenken, die Einführung von Vorhaltepauschalen sei ein positiver Aspekt des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, das am Freitag, 22.11. im Bundesrat abgestimmt werde. Wie sich Niedersachsen bei der Abstimmung verhält, ist noch nicht klar. Derzeit laufen noch Simulationsberechnungen, wie sich die Krankenhausreform des Bundes auf Niedersachsen auswirken würde.
Nach dem gemeinsamen Gespräch verschafften sich die Gäste einen Eindruck vom neuen Bettenhaus. Geführt von Marianne Baehr und Thomas Klapschus besichtigte die Gruppe die hochmoderne OP-Abteilung und die Pflegestation, wobei sie auch einen Einblick in ein Zimmer für besonders schwergewichtige Patientinnen und Patienten bekamen. Dieses bietet neben mehr Platz und einem größeren Bad auch einen Deckenlifter, um ein Maximum an Mobilität für die Patienten zu erhalten und gleichzeitig Pflegekräfte zu unterstützen. Die vom Förderverein finanzierten Vitalzeitmesser übertragen die erfassten Daten vollautomatisch über das WLAN direkt in die digitalen Patientenakten. Die Arbeitsgemeinschaft 60plus, Özge Kadah und ich bedankten sich für den informativen und interessanten Einblick und sagten auch künftig unsere Unterstützung für eine gute, wohnortnahe Krankenhausversorgung durch die Aller-Weser-Klinik zu.
Bürgerbusvereine aus der Region können ab dem Jahreswechsel auf Antrag 5500 Euro Unterstützung vom Land jährlich bekommen. Dieses Anliegen hatte ich vom Vorsitzenden des Pro BürgerBus-Landesverbands Niedersachsen Wolfgang Kaib aus der Samtgemeinde Thedinghausen in meinem roten Rucksack mit in den Landtag genommen. Denn heute wurde das von der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Zu dessen Zielen gehört es Bürgerbusvereinen finanziell und ohne viel Bürokratie zu helfen, die mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern, barrierefreien Fahrzeugen und festen Bedienzeiten ein Verkehrsangebot für die Allgemeinheit machen. Durch eine Pauschale vom Land – 5500 Euro jährlich – wird nun die Basis der Vereinsarbeit gestärkt. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.
Bürgerbusvereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem im ländlichen Raum. Das verdient mehr als nur ein Dankeschön. Das braucht verlässliche Unterstützung, wie wir sie heute beschlossen haben.
Bürgerbusvereine schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten der Bevölkerung zuverlässige Verbindungen zum nächsten Zentrum. Insbesondere Menschen, die nicht oder nicht mehr mit eigenem Pkw mobil sind, profitieren von diesen Verkehrsangeboten. Dazu gehören vielfach ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Bürgerbusvereine tragen so auch zu einer nachhaltigen Mobilität bei, weil sie Autofahrten ersetzen. Mit der heute von uns beschlossenen einfachen, gesetzlich verankerten Unterstützung für Bürgerbusvereine geht Niedersachsen im Ländervergleich voran. Denn andernorts gelten statt eines Rechtsanspruchs nur zeitlich befristete Förderrichtlinien mit viel Verwaltungsaufwand für die ehrenamtlichen Vereine und die Länder. Die jetzt beschlossene Organisationspauschale von 5500 Euro pro Bürgerbusverein ist Ausdruck unserer aller Wertschätzung für das langjährige großartige ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusvereine und des Landesverbands Pro Bürgerbus Niedersachsen. Im Namen der SPD-Landtagsfraktion danke ich dem Landesverband Pro Bürgerbus Niedersachsen allen, die zum Gelingen der neuen Gesetzesregelung beigetragen haben. Gerade für die Mobilität in den ländlichen Räumen Niedersachsens ist heute ein guter Tag.
Ab dem 1. November dieses Jahres profitieren Vereine und Organisationen von einer Einigung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Das Land wird die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen.
Das sind gute Neuigkeiten für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine sowie Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren. In diesen Vereinen und Organisationen kommen unterschiedliche Menschen zusammen, soziale Bindungen entstehen, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt. Ihre Arbeit trägt zu einer starken Demokratie in Niedersachsen bei. Dieses Engagement unterstützt die rot-grüne Landesregierung.
Die Vereinbarung ist eine Wertschätzung für die Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in diesen Vereinen und Organisationen engagieren und mit ihrer Arbeit für das Gemeinwohl einsetzen.
Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren ist, dass die jeweilige Veranstaltung von dem gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Verein bzw. der Organisation erfolgreich gemeldet wurde. GEMA-Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Niedersächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LSB) organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.
Am 1.11.2024 bleibt das Bürgerbüro geschlossen. Am Montag, den 4.11.2024 wird das Bürgerbüro wieder zu den regulären Zeiten geöffnet sein.
Auf meine Einladung hin war kürzlich eine Gruppe Besucherinnen und Besucher aus allen Teilen des Landkreises Verden im Niedersächsischen Landtag in Hannover zu Gast. Highlight war die Plenardebatte, die alle gemeinsam live miterleben konnten. Im Anschluss nahm ich mir viel Zeit, um Fragen zu meinem Abgeordnetenalltag, der aktuellen Lage der Demokratie und zu vielfältigen politischen Fachthemen zu beantworten. Nach einem lebendigen Austausch konnte die Besuchergruppe Hannover erkunden, bevor es mit vielen neuen Eindrücken gut gelaunt zurück in den Landkreis Verden ging.
Wer in Zukunft Interesse an einem Besuch des Landtags in Hannover hat, ist herzlich eingeladen, sich bei meinem Team unter mail@nulldoerte-liebetruth.de oder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter 04231/9708720 zu melden.
Gute Nachrichten für Achim und die gesamte Region: der Bund stellt 82.500 Euro für das Projekt einer Fahrrad-Sammelschließanlage zur Verfügung. Das berichten Lars Klingbeil, der den Wahlkreis Verden als SPD-Bundestagsabgeordneter betreut, und die Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth. Die Mittel stammen aus dem Förderprogramm “Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen”.
Lars Klingbeil, der sich in Berlin stark gemacht hat für die Förderung, freut sich gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Dörte Liebetruth über die zugesagten Mittel für Achim: “Wir müssen die Mobilität auf dem Land an allen Eckpfeilern attraktiv gestalten. Die Gelder vom Bund ermöglichen in Achim nicht nur, dass Radfahren für Pendlerinnen und Pendler attraktiver wird, sondern auch dafür, dass Fahrräder künftig sicher abgestellt und geparkt werden können.” Antragsteller der Förderung ist die Stadt Achim. Dörte Liebetruth macht deutlich: “Die Förderung für die neue Fahrrad-Sammelschließanlage verbessert die Bedingungen für den Umstieg zwischen Rad und Bahn weiter.”
Deutschland hat auch auf Druck aus dem Landkreis Verden hin diese Woche in der EU für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes gestimmt. Damit ist man gemeinsam einen wichtigen Schritt vorwärts in Richtung eines regionalen Bestandsmanagements des Wolfs in Niedersachsen gegangen.
Ich bin wiederholt von Bürgerinnen und Bürgern, darunter Pferde- und Weidetierhalter, der Kreisjägerschaft und dem Landvolk auf die Notwendigkeit eines regionalen Bestandsmanagements angesprochen worden. Daraufhin habe ich mich für entsprechende Kreistags- und Landtagsbeschlüsse eingesetzt und Ministerpräsident Stephan Weil auf die aktuelle Abstimmung auf europäischer Ebene aufmerksam gemacht. Dank des Engagements von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Christian Meyer gegenüber der Bundesregierung hat sich Deutschland dafür eingesetzt, einen Antrag zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Artenschutzkonvention zu stellen. So weit wie jetzt waren wir noch nie und mit dieser Entscheidung haben wir die Grundlage geschaffen, um den Schutzstatus des Wolfes auch im EU-Recht in Zukunft von ‚streng geschützt‘ zu ‚geschützt‘ zu ändern.
Denn für eine Anpassung des geltenden EU-Rechts ist zunächst eine Änderung der Berner Konvention notwendig. All das ist Voraussetzung dafür, das regionale Bestandsmanagement von Wölfen in Deutschland zu ermöglichen. Es ist ein entscheidender Fortschritt, dass Deutschland mit roter und grüner Regierungsbeteiligung für eine Änderung mitgestimmt hat.
Der Beschluss der EU von dieser Woche stellt jedoch nur den Anfang des Prozesses dar. Die Berner Konvention kann nicht direkt durch die EU geändert werden. Der Ständige Ausschuss zur Berner Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der auch Staaten außerhalb der EU umfasst, wird im November über den Antrag beraten. Erst wenn die Vertragsparteien zustimmen, kann die FFH-Richtlinie auf EU-Ebene geändert werden. Diese Änderungen müssen dann auch noch in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das Gute ist, dass wir den letzten Schritt der Anpassung von deutschen Rechtsgrundlagen schon vorbereiten können. Die jetzige Entscheidung zeigt den klaren Willen der EU, notwendige Anpassungen im europäischen Recht vorzunehmen, um auf die veränderte Situation reagieren zu können.
Mit der aktuellen Entscheidung hat Deutschland ein klares Signal gesetzt. Die Bundesebene setzt sich für die Interessen von Regionen wie Niedersachsen, die besonders stark von der wachsenden Wolfspopulation betroffen sind, ein. Das ist ein erster Schritt zum ins Handeln kommen für unsere Weidetierhalten und Menschen im ländlichen Raum.
Auch Vereine können von den Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden profitieren.
Für den Zusammenhalt und unser alltägliches Miteinander ist das Vereinsleben vor Ort unverzichtbar. Nachdem sich vom Hochwasser betroffene Kreisverdener Vereine im Winter an mich gewandt hatten, habe ich mich daher dafür eingesetzt, dass auch Vereine Hochwasserhilfe erhalten können. Berücksichtigt werden Vereine vom Land jetzt als soziale Infrastruktur bzw. Sportinfrastruktur. Als solche können sie Hochwasserhilfe für öffentliche Infrastruktur erhalten. Vereine können entsprechende Anträge bei ihrer örtlichen Kommunen einreichen, welche die Zuwendungen dann weiterleiten.
Vom Hochwasser betroffene Kommunen, Verbände und Vereine erhalten über die Homepage der NBank als Bewilligungsstelle weitere Informationen.
Für den Antrag sind Dokumentationen der Schäden (z. B. durch Fotos und entsprechende Sachbeschreibungen) und schriftliche Unterlagen (z. B. Kostenvoranschläge für Reparaturen und Nachweise der Anschaffungs- und Herstellungskosten und Rechnungen) vorzulegen. Diese müssen klar, spezifisch und aktuell sein. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen (Personal- und Sachleistungen) des Antragstellers.
Für Rückfragen steht auch mein Bürgerbüro unter Doerte.Liebetruth@nullLT.Niedersachsen.de oder von 9 bis 15 Uhr unter 04231/9708720 zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Das sog. Weihnachtshochwasser 2023/2024 hat zum Teil schwere Schäden auch in Bereichen der öffentlichen Infrastruktur verursacht. Im Rahmen eines Nachtragshaushaltes hat die Niedersächsische Landesregierung insgesamt rund 111 Mio. Euro zur Beseitigung von Schäden und für Investitionsmaßnahmen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt. Für die Schadensbeseitigung an der öffentlichen Infrastruktur sind zunächst 18 Mio. Euro eingeplant. Das Land unterstützt grundsätzlich mit bis zu 80 %.
Einnahmen -Ausgabenübersicht als xls
Produktinformation-Hochwasserhilfe-2023-öffentliche-Infrastruktur