Auch Vereine können von den Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden profitieren.
Für den Zusammenhalt und unser alltägliches Miteinander ist das Vereinsleben vor Ort unverzichtbar. Nachdem sich vom Hochwasser betroffene Kreisverdener Vereine im Winter an mich gewandt hatten, habe ich mich daher dafür eingesetzt, dass auch Vereine Hochwasserhilfe erhalten können. Berücksichtigt werden Vereine vom Land jetzt als soziale Infrastruktur bzw. Sportinfrastruktur. Als solche können sie Hochwasserhilfe für öffentliche Infrastruktur erhalten. Vereine können entsprechende Anträge bei ihrer örtlichen Kommunen einreichen, welche die Zuwendungen dann weiterleiten.
Vom Hochwasser betroffene Kommunen, Verbände und Vereine erhalten über die Homepage der NBank als Bewilligungsstelle weitere Informationen.
Für den Antrag sind Dokumentationen der Schäden (z. B. durch Fotos und entsprechende Sachbeschreibungen) und schriftliche Unterlagen (z. B. Kostenvoranschläge für Reparaturen und Nachweise der Anschaffungs- und Herstellungskosten und Rechnungen) vorzulegen. Diese müssen klar, spezifisch und aktuell sein. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen (Personal- und Sachleistungen) des Antragstellers.
Für Rückfragen steht auch mein Bürgerbüro unter Doerte.Liebetruth@nullLT.Niedersachsen.de oder von 9 bis 15 Uhr unter 04231/9708720 zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Das sog. Weihnachtshochwasser 2023/2024 hat zum Teil schwere Schäden auch in Bereichen der öffentlichen Infrastruktur verursacht. Im Rahmen eines Nachtragshaushaltes hat die Niedersächsische Landesregierung insgesamt rund 111 Mio. Euro zur Beseitigung von Schäden und für Investitionsmaßnahmen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt. Für die Schadensbeseitigung an der öffentlichen Infrastruktur sind zunächst 18 Mio. Euro eingeplant. Das Land unterstützt grundsätzlich mit bis zu 80 %.
Einnahmen -Ausgabenübersicht als xls
Produktinformation-Hochwasserhilfe-2023-öffentliche-Infrastruktur