Änderungsvorschlag für Grenzwerte-Gesetz bei Pkw-Emissionen.
Die Europäische Kommission hat eine begrenzte Änderung der CO2-Grenzwerte für in Europa neu zugelassene Autos ab dem Jahr 2025 vorgeschlagen. Ursprünglich sollten Autobauer sanktioniert werden, wenn sie die durch EU-Gesetzgebung vorgeschriebenen Grenzwerte nicht erreicht hätten. Mit der vorgelegten Änderung hätten Autobauer nun bis 2027 Zeit, eventuelle Defizite später aufzuholen, und zwar in dem sie gültigen Grenzwert durch Übererfüllung in den Jahren 2026 und 2027 ausgleichen.
Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im EU-Parlament:
„Die Kommission unternimmt einen notwendigen Schritt, um die europäische Automobilbranche in einer akuten Krisensituation zu unterstützen. Es wäre nicht im Interesse der Beschäftigten gewesen, wenn man Konzerne in der aktuellen Lage entweder zu hohen Strafzahlungen oder zu Zahlungen an außereuropäische Mitbewerber verpflichtet hätte. Gleichzeitig wird durch den sogenannten Banking-and-Borrowing Ansatz, also durch den Ausgleich durch Übererfüllung der Grenzwert-Ziele ab 2026, der gewünschte Effekt des Klimaschutzes langfristig nicht gefährdet.
Damit sich bis 2027 die Marktlage wieder verbessert, braucht es aber ein sehr viel breiteres Programm an Maßnahmen: So müssen die EU und die Mitgliedstaaten umgehend in Programme investieren, die auch Normal- und Geringverdienern die Umstellung auf E-Mobilität erlauben, wie etwa Social Leasing im Rahmen des Klimasozialfonds. Dementsprechend müssen die europäischen Hersteller aber auch endlich ihre Produktpalette um erschwinglichere Modelle erweitern.
Was in der aktuellen Situation absolut kontraproduktiv ist, sind Diskussionen um das Ausstiegsdatum 2035. Die europäischen Hersteller sind auch deswegen so unter Druck, da sie international nicht mehr Vorreiter sind, was Elektroautos angeht. Unsicherheit über den Ausstiegspfad würde diese Situation nur verschlimmern, die nötigen Investitionen erschweren und bereits getätigte Investments in Frage stellen.“
Die Kommission strebt ein Eilverfahren zur Entscheidung über die Änderung an der bestehenden CO2-Grenzwerte-Regelung an. Sollte dieses Verfahren sowohl vom Ministerrat als auch Parlament akzeptiert werden, könnte die Änderung bereits vor der Sommerpause beschlossen werden. Bis Ende des Jahres will die Kommission einen Vorschlag für ein umfassenderes Update der Verordnung über die Flottengrenzwerten machen.